Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen
Staatsanwaltschaft und Verteidiger hielten heute ihre Abschlussplädoyers. Seitens der Anklage wurde dabei eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt, die allerdings auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 6.000 Euro.
In dem Plädoyer wurde ausgeführt, dass Tauss sich das Material aus privaten Gründen beschafft habe. Dem steht die Aussage des Angeklagten gegenüber, wonach er als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion selbst Recherchen in dem Milieu anstellte und ausschließlich deshalb entsprechende Bilder besaß.
Letztere Aussage wird beispielsweise durch Aussagen der zuständigen Ermittler gestützt, wonach die geringe Menge der verbotenen Inhalte, die bei Tauss gefunden wurden, "szeneuntypisch" ist. Zwei Zeugen, mit der die Verteidigung das Bild weiter untermauern wollte, ließ das Gericht aber nicht zu. Es bestehe kein Sachzusammenhang, hieß es.
So wollten die Anwälte beispielsweise einen Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC) in den Zeugenstand rufen. Dieser sollte aussagen, dass Tauss sich bei der Kontaktaufnahme zur Szene wohl kaum seines eigenen Handys bedient hätte, wenn er wirklich unlautere Absichten verfolgt hätte. Als langjähriges CCC-Mitglied würde der Angeklagte über das Wissen verfügen, wie man sich mit anonymen SIM-Karten versorgt und so Kontakte vor Ermittlern verschleiert.
Tauss' Anwälte beantragten in ihrem Plädoyer einen Freispruch. Der Richter Udo Scholl vom Landgericht Karlsruhe hat nun nicht nur abzuwägen, welche der beiden Darstellungen der Realität entspricht.
Entscheidet er sich für die Argumentation Tauss' muss er auch entscheiden, ob die Straffreiheit auf den Besitz von Kinderpornographie, wie sie beispielsweise Polizisten für Ermittlungen gewährt wird, auch für einen Bundestagsabgeordneten gelten kann. Scholl wird das Urteil voraussichtlich morgen verkünden.
In dem Plädoyer wurde ausgeführt, dass Tauss sich das Material aus privaten Gründen beschafft habe. Dem steht die Aussage des Angeklagten gegenüber, wonach er als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion selbst Recherchen in dem Milieu anstellte und ausschließlich deshalb entsprechende Bilder besaß.
Letztere Aussage wird beispielsweise durch Aussagen der zuständigen Ermittler gestützt, wonach die geringe Menge der verbotenen Inhalte, die bei Tauss gefunden wurden, "szeneuntypisch" ist. Zwei Zeugen, mit der die Verteidigung das Bild weiter untermauern wollte, ließ das Gericht aber nicht zu. Es bestehe kein Sachzusammenhang, hieß es.
So wollten die Anwälte beispielsweise einen Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC) in den Zeugenstand rufen. Dieser sollte aussagen, dass Tauss sich bei der Kontaktaufnahme zur Szene wohl kaum seines eigenen Handys bedient hätte, wenn er wirklich unlautere Absichten verfolgt hätte. Als langjähriges CCC-Mitglied würde der Angeklagte über das Wissen verfügen, wie man sich mit anonymen SIM-Karten versorgt und so Kontakte vor Ermittlern verschleiert.
Tauss' Anwälte beantragten in ihrem Plädoyer einen Freispruch. Der Richter Udo Scholl vom Landgericht Karlsruhe hat nun nicht nur abzuwägen, welche der beiden Darstellungen der Realität entspricht.
Entscheidet er sich für die Argumentation Tauss' muss er auch entscheiden, ob die Straffreiheit auf den Besitz von Kinderpornographie, wie sie beispielsweise Polizisten für Ermittlungen gewährt wird, auch für einen Bundestagsabgeordneten gelten kann. Scholl wird das Urteil voraussichtlich morgen verkünden.
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Christian Kahle
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