Piratenpartei: Jörg Tauss erklärt seinen Rücktritt
In den Augen von Jörg Tauss müsse man über die Inhalte der Piratenpartei diskutieren können, nicht aber über die Parteimitglieder. Das kürzlich vom Landgericht in Karlsruhe gefällte Urteil wegen dem Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist "kein satzungsmäßiger Ausschlussgrund", sagte Tauss. Er verlässt die Partei aus freien Stücken.
Im Vergleich zu seinem Austritt aus der SPD handelt es sich bei diesem Rücktritt um das klare Gegenteil. Anstelle einer Aufrechterhaltung einer formalen Mitgliedschaft will Tauss die Piratenpartei mit dieser Entscheidung unterstützen.
An Diskussionen wird sich Tauss auch in Zukunft weiterhin beteiligen. Schließlich handle es sich bei der Piratenpartei um das wichtigste politische Projekt der letzten Jahre, so Tauss.
Wegen Besitzes von Kinderpornografie wurde der ehemaligen Bundestagsabgeordnete Tauss am vergangenen Freitag zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Wie aus der mündlichen Urteilsbegründung des Richters hervorgeht, wird ein persönliches Interesse an diesen Inhalten nicht angenommen.
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