Staatsanwalt kündigt Anklage gegen Jörg Tauss an
Die Ermittlungen seien abgeschlossen, so Rehring. Allerdings kann es noch etwas dauern, bis der Fall wirklich vor Gericht landet. "Zuvor wird der Immunitätsausschuss des Bundestages Einsicht in die Akten bekommen, weil der Bundestag für eine Anklage die Immunität von Herrn Tauss aufheben müsste", führte der Staatsanwalt aus.
Die Verlautbarung über die Bild-Zeitung wurde von Tauss' Anwalt Jan Mönikes allerdings scharf kritisiert. "Als ob es die Diskussion um die problematische Öffentlichkeitsarbeit von Rüdiger Rehring und die anderer Staatsanwälte in anderen prominenten Verfahren in den vergangenen Monaten nicht gegeben hätte, macht der Oberstaatsanwalt zum Ende des Verfahrens genauso weiter, wie er es begonnen hat", erklärte er.
Der Staatsanwalt gehe über die Bild-Zeitung an die Öffentlichkeit, ohne dem Betroffenen zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Möglichkeit zur Stellungnahme und zum Einreichen entlastende Beweisanträge zu geben. Es gebe ohnehin nichts neues zu vermelden, was die bisherige Darstellung von Tauss wiederlegen würde.
Der Medienexperte und ehemalige SPD-Politiker, der sich inzwischen der Piratenpartei angeschlossen hat, hatte den Besitz kinderpornographischen Materials schon zu Beginn der Ermittlungen eingeräumt. Er führte aus, dieses im Zusammenhang mit eigenen Ermittlungen als Abgeordneter mit einem entsprechenden Fachgebiet, erhalten zu haben.
Die Staatsanwaltschaft will dieses Argument aber offenbar nicht gelten lassen. "Jörg Tauss war in Rehrings Augen offensichtlich schon von der ersten Stunde der Ermittlungen an schuldig und für sein Urteil bedarf es auch keines Gerichts. Für die soziale Exekution reicht ihm die BILD-Zeitung", erklärte Mönikes dazu.
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Christian Kahle
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