Tauss zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt
Damit folgte der zuständige Richter Udo Scholl weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Er schloss sich dabei derer Argumentation an, Tauss habe sich das Material aus persönlichem Interesse beschafft. Die Inhalte waren auf einer DVD und einem Handy gespeichert.
Tauss hatte hingegen erklärt, im Rahmen seiner politischen Aufgabe als medianpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion eigenständige Ermittlungen in der Szene angestellt zu haben. Diese sollten unter anderem dazu dienen, die Aussagen des Bundeskriminalamtes hinsichtlich der Verbreitungswege zu überprüfen.
Die Anwälte Tauss' hatten sich daher auf eine gesetzliche Ausnahmeregelung berufen, nach der der Besitz von Kinderpornographie straffrei bleibt, wenn sie aus beruflichen Verpflichtungen heraus beschafft wird. Dies soll beispielsweise Ermittlern der Polizei dienen, um gegen die Szene vorgehen zu können.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch unklar, ob Tauss gegen das Urteil in Berufung gehen wird.
Update: In der mündlichen Urteilsbegründung stellte der Richter klar, dass ein persönliches Interesse von Tauss an dem Material nicht angenommen wird. Allerdings sehe er die Ausnahmeregelung zur Straffreiheit auf Polizisten und Journalisten beschränkt. Ob man in Berufung geht, will Tauss mit seinen Anwälten prüfen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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