Jörg Tauss geht gegen Verurteilung in Berufung
Das teilte der Anwalt von Tauss, Michael Rosenthal, heute gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA mit. In höherer Instanz soll nun neu darüber geurteilt werden, ob der Abgeordnete in seiner Funktion als Medienexperte, der sich unter anderem mit dem Thema Kinderpornographie im Internet beschäftigt, berechtigt war, solches Material zu besitzen.
In erster Instanz hatte der zuständige Richter entschieden, dass Tauss nicht jenen Berufsgruppen angehört, denen der Umgang mit solchem Material aus beruflichen Interessen zugestanden wird und deshalb straffrei bleibt. Dies warf bei Prozessbeobachtern die Frage auf, warum beispielsweise Journalisten als Ausnahme gelten, nicht aber Abgeordnete, die im Rahmen ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit mit dem Thema befasst sind.
Im aktuellen Urteil führte der Richter allerdings auch aus, dass Tauss seiner Ansicht nach nicht wirklich dazu angehalten war, eigenständige Ermittlungen anzustellen, da das BKA ausreichend Informationen geliefert habe. Die Nachforschungen seien daher eher im eigenen Interesse erfolgt.
Dem steht allerdings entgegen, dass seitens des BKA teils veraltete, teils auch falsche Informationen an die Abgeordneten weitergegeben wurden. Dies könnte ein engagiertes Mitglied des Bundestages durchaus bewegen, auf eigene Faust aktiv zu werden. Ein sexuelles Interesse Tauss' an dem Material hatte das Gericht ausgeschlossen.
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Christian Kahle
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