Vorratsdatenspeicherung: FDP-Mann setzt Klage fort
Der Ex-Innenminister hat sowohl gegen die Vorratsdatenspeicherung als auch gegen die im BKA-Gesetz enthaltene Online-Durchsuchung Verfassungsbeschwerde eingereicht. Gegenüber der 'Frankfurter Rundschau' sagte Baum, dass es trotz der Zugeständnisse noch genug problematische Punkte gibt.
"Diese ganze Sicherheitsarchitektur, die in dem BKA-Gesetz zum Ausdruck kommt, bleibt weiter Gegenstand unserer Verfassungsbeschwerde. Ich erhalte unsere Klage gegen das BKA-Gesetz aufrecht, und unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung natürlich auch", sagte Baum.
Die Vorratsdatenspeicherung an sich halte er generell für einen verfassungswidrigen Grundrechtseingriff. Bei den Online-Durchsuchungen begrüßte er zwar, dass der so genannte Kernbereichsschutz ausgeweitet wurde - allerdings noch nicht weit genug.
So sollen deutlich mehr Menschen grundsätzlich davor geschützt werden, dass Ermittler auf ihre Rechner zugreifen - was sich aus ihrem besonderen Schutzbedürfnis ergibt. "Bei den Berufsgruppen sind beispielsweise nur die Anwälte herausgenommen worden, und nicht die Ärzte, auch nicht die Journalisten", so Baum zum derzeitigen Stand.
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Christian Kahle
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