Vorratsdatenspeicherung: Grüner verklagt T-Mobile
Spitz hatte im Rahmen der Kampagne "Grüner Datenschutzsommer 2009" seiner Partei von T-Mobile Auskunft über die von ihm gespeicherten Vorratsdaten verlangt. Dieses Recht steht jedem Bürger gemäß Bundesdatenschutzgesetz jederzeit zu. Allerdings verweigerte der Mobilfunkbetreiber eine Auskunft.
Das Unternehmen habe ihm mitgeteilt, dass die Herausgabe der Daten nicht möglich sei und er sich im übrigen keine Sorgen machen solle, da die Informationen nur intern genutzt oder an Strafverfolger weitergegeben werden. Spitz drängt nun auch eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts.
"Ich finde jeder Kunde hat einen umfassenden Anspruch darauf, welche Daten über einen gespeichert sind. Gerade wenn sich wie bei der Vorratsdatenspeicherung daraus fast perfekte Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zeichnen lassen", erklärte er.
Die Unternehmen hätten die Pflicht, angemessen Auskunft zu geben, täten dies aber nicht. Die Telekommunikationsunternehmen berufen sich bei ihrer Weigerung allerdings ausgerechnet ebenfalls auf den Datenschutz. Immerhin würde ja gespeichert, mit wer mit wem in Kontakt stand - womit bei der Herausgabe von Daten auch Dritte betroffen wären.
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Christian Kahle
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