HanseNet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
Wie das Gericht heute mitteilte, erging ein entsprechender Beschluss am 8. September. Der Antrag auf ein Aussetzen der Einführung von Speicher-Maßnahmen wurde abgelehnt. Damit wurde eine Verfügung der Bundesnetzagentur gegen HanseNet bekräftigt.
Die Behörde hatte das Unternehmen Anfang Juli aufgefordert, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und dazu binnen sechs Wochen ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Hiergegen hatte HanseNet Widerspruch eingelegt.
Das Gericht führte nun aus, dass HanseNet - wie andere Telekommunikationsunternehmen auch - gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung noch nicht abschließend entschieden. Es habe im Wege einer einstweiligen Anordnung aber nur einschränkende Regelungen über die Weitergabe der Daten getroffen und - auch unter Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Unternehmen - nicht die Speicherpflicht als solche ausgesetzt.
"Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen sei das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung, namentlich das Interesse an der Gefahrenabwehr und an effektiver Strafverfolgung, höher zu bewerten als das private Interesse der Antragstellerin, die für die Umsetzung der Speicherpflicht notwendigen Kosten vorerst nicht aufwenden zu müssen", hieß es.
Die Behörde hatte das Unternehmen Anfang Juli aufgefordert, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und dazu binnen sechs Wochen ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Hiergegen hatte HanseNet Widerspruch eingelegt.
Das Gericht führte nun aus, dass HanseNet - wie andere Telekommunikationsunternehmen auch - gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung noch nicht abschließend entschieden. Es habe im Wege einer einstweiligen Anordnung aber nur einschränkende Regelungen über die Weitergabe der Daten getroffen und - auch unter Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Unternehmen - nicht die Speicherpflicht als solche ausgesetzt.
"Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen sei das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung, namentlich das Interesse an der Gefahrenabwehr und an effektiver Strafverfolgung, höher zu bewerten als das private Interesse der Antragstellerin, die für die Umsetzung der Speicherpflicht notwendigen Kosten vorerst nicht aufwenden zu müssen", hieß es.
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 06:35 Uhr YV 520mb/s USB Sticks
Original Amazon-Preis
39,99 €
Blitzangebot-Preis
31,99 €
Ersparnis zu Amazon 20% oder 8 €
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
10 oder 11?
raffa - vor 1 Minute -
[Umfrage] Was für Browser nutzt ihr
pcfan - Heute 12:00 Uhr -
KDE, GNOME, XFCE, LXQT, oder LXDE
was setzt ihr ein?KDE, GNOME, XFC
Gregor54 - Heute 08:06 Uhr -
Win 10 neu aufsetzen mit altem Key
Doodle - Gestern 13:02 Uhr -
Winfuture.de - Song Of The Day Pt. 4
Reteibeg - Gestern 12:03 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen