Immunität von Jörg Tauss wurde aufgehoben

Recht, Politik & EU Die Immunität des ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss wurde am heutigen Dienstag vom Deutschen Bundestag aufgehoben. Grundsätzlich ist aus diesem Grund von nun an eine Strafverfolgung möglich. Ob die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe die Möglichkeit wahrnehmen möchte, eine Klage gegen Jörg Tauss einzulegen, ist allerdings noch nicht bekannt. Der Bundestag kam der Empfehlung des Immunitätsausschusses nach und hat heute die Entscheidung gefällt, die Immunität des früheren SPD-Abgeordneten aufzuheben. Jan Mönikes, der Anwalt des Politikers kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft.

Für ihn entstehe der Eindruck einer medialen Inszenierung, die von der Staatsanwaltschaft befördert werde, teilte er mit. Die Immunität in der letzten Bundestagssitzung vor der bevorstehenden Wahl aufzuheben hält Mönikes für unnötig, so N24.

Tauss geriet in der letzten Zeit wegen des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten stark unter Druck. Er beteuerte in diesem Zusammenhang, das Material als Abgeordneter recherchiert zu haben.

Nach diesen Vorfällen ist Tauss von seinem Amt als Generalsekretär der SPD Baden-Württemberg zurückgetreten. Mittlerweile hat er sich der Piratenpartei angeschlossen.
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