LG Hamburg: GEMA feiert Erfolg gegen Rapidshare
Demnach muss das Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Nutzer die entsprechenden Titel nicht auf die Plattform hochladen können. Eine Löschung der Datei nach Hinweisen des Rechteinhabers reiche nicht aus, heißt es in dem kürzlich ergangenen Urteil.
Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, bezeichnete das Urteil als "Meilenstein im Kampf der GEMA gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet". Es sei Bestandteil einer Strategie, beim Kampf gegen die illegale Verbreitung geschützter Inhalte im Internet gezielt gegen die Anbieter von Verbreitungs-Infrastrukturen vorzugehen.
Bei Rapidshare misst man der Entscheidung hingegen weniger große Bedeutung zu. "Wie andere Verfahren in ähnlichen Streitigkeiten mit der GEMA gezeigt haben, weichen die Einschätzungen der Gerichte teilweise stark voneinander ab. Unserer Erfahrung nach schränken Oberlandesgerichte die Entscheidungen von Landgerichten häufig wieder ein", sagte Bobby Chang, Chief Operating Officer des Betreibers.
Man tue längst mehr als das von anderen Gerichten geforderte, schütze aber gleichzeitig die Privatsphäre der User. Dennoch komme es immer wieder zu neuen Verfahren, weil sich herausstellt, dass offensichtlich kein Maßnahmenpaket langfristig verhindert, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, so Chang weiter.
"Deshalb fragen wir uns, ob es nicht sinnvoller wäre zusammenzuarbeiten, um Musikliebhabern den richtigen Service zum richtigen Preis anzubieten und Musikschaffenden neue Einnahmequellen im Internet zu eröffnen? Wir sind überzeugt davon, dass sich damit die Nachfrage nach Raubkopien deutlich eindämmen ließe", erklärte er.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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