Rapidshare will Streit mit GEMA weiter ausfechten
Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen verhindern müsse, dass Nutzer unerlaubt Musikstücke veröffentlichten. Welche Mittel dazu geeignet sind, ließ das Urteil offen, es wurde lediglich gesagt, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichten.
Rapidshares will die Auseinandersetzung nutzen, um langfristig ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken, teilte das Unternehmen fest.
"Der BGH stellte bereits bei der 'Tonbandentscheidung' fest, dass Prüfpflichten nicht nur für den Diensteanbieter, sondern auch für den Nutzer zumutbar sein müssen. Die Maßnahmen können sich nicht nur allein danach richten, was machbar ist, sondern müssen auch den Grundrechten und insbesondere der Privatsphäre Rechnung tragen", sagte Bobby Chang, Chief Operating Officer von Rapidshare.
Die GEMA war seiner Ansicht nach erneut nicht in der Lage darzustellen, wie die Verbreitung der von ihr genannten Musikstücke hundertprozentig verhindert werden könne. Sie stellte eine Software vor, mit der sie beweisen wollte, dass die Weitergabe von Musik leicht kontrolliert werden könne. Die Software spürt Links zu Musikstücken in Foren auf und liest sie automatisch aus.
Da die GEMA Rapidshare den Test der Software verweigerte, konnte das Unternehmen ihre Eignung nicht prüfen, erklärte Chang. Fraglich ist, ob die Anwendung Mechanismen überwinden kann, die das Auslesen von Foren-Links verhindern, verschlüsselte Dateien öffnen und Musikstücke eindeutig identifizieren kann. Des Weiteren, ob die Software auch Links in solchen Foren findet, die Suchmaschinen nicht erfassen können. Dementsprechend bleibe weiter offen, wie Rapidshare seine Prüfungspflichten wirksam erfüllen könne.
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Christian Kahle
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