CDU-Experte: Mehr Online-Durchsuchungen unnötig
Diese sahen vor, auch dem Verfassungsschutz dieses Ermittlungsinstrument in die Hand zu geben. Bisher darf lediglich das Bundeskriminalamt (BKA) über das Internet Rechner ausforschen. Das ist seit Januar möglich, soll aber bislang noch nicht genutzt worden sein, teilte das BKA kürzlich mit.
Wie Bosbach gegenüber der 'Tagesschau' ausführte, habe er Zweifel, ob man dem Verfassungsschutz überhaupt Online-Durchsuchungen gestatten könne, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Er schloss sich damit der Ansicht von Ex-Innenminister Gerhart Baum an. Dieser hatte erklärt, Online-Durchsuchungen "haben beim Verfassungsschutz nichts zu suchen, da die Nachrichtendienste weitgehend im Vorfeld tätig sind und ihre Eingriffsschwelle sehr niedrig ist".
Außerdem sieht Bosbach "zurzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf". Immerhin habe noch nicht einmal das BKA die Online-Durchsuchung eingesetzt. Vor einer Ausweitung auf andere Staatsorgane solle man zumindest "einmal Erfahrungen mit diesem neuen Ermittlungsinstrument abwarten", erklärte der Politiker.
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