Rheinland-Pfalz führt Online-Durchsuchungen ein

Recht, Politik & EU Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) angenommen. Mit diesem werden auch Online-Durchsuchungen eingeführt. Bisher hat ausschließlich Bayern der Polizei die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also das unbemerkte Eindringen in Rechner über das Internet, an die Hand gegeben. Voraussetzung ist eine richterliche Genehmigung.

Die Maßnahme soll nach Angaben der Landesregierung eingesetzt werden, um VoIP-Telefonate ebenso abhören zu können, wie herkömmliche Telefongespräche. Da Programme wie Skype die Verbindung direkt auf dem Rechner des Anrufers ver- und auf dem PC des Angerufenen entschlüsseln, ist ein Mitlauschen nur möglich, wenn ein direkter Zugang auf einen der beiden Computer besteht.

Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist allerdings bemerkenswert. Die regierende SPD stimmte ebenso für das POG wie die CDU. Aber auch die FDP-Abgeordneten stimmten dem Gesetz zu, obwohl sich die Partei auf Bundesebene als Gegner der Online-Durchsuchung darstellt.
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