Gericht: Vorratsdatenspeicherung ist "ungültig"
In der heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Entscheidung (6 K 1045/08.WI) heißt es wörtlich: "Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig."
Beim allergrößten Teil der Betroffenen gebe es keine Veranlassung, Daten in diesem Umfang zu speichern. Wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung würden diese Bürger hingegen eingeschüchtert. "Der (...) zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist", so das Gericht.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Gerichtsentscheidung begrüßt. Er fordert CDU und SPD auf, das neueste Vorhaben der Bundesregierung zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens zu ermächtigen.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das laufende Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung jetzt vorübergehend ausgesetzt. Bevor es wieder aufgenommen wird, soll der Europäische Gerichtshof weitergehende Fragen klären - immerhin beruht die Vorratsdatenspeicherung auf einer EU-Richtlinie.
Beim allergrößten Teil der Betroffenen gebe es keine Veranlassung, Daten in diesem Umfang zu speichern. Wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung würden diese Bürger hingegen eingeschüchtert. "Der (...) zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist", so das Gericht.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Gerichtsentscheidung begrüßt. Er fordert CDU und SPD auf, das neueste Vorhaben der Bundesregierung zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens zu ermächtigen.
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