Kindle 2: Autoren stören sich an Vorlese-Funktion

Recht, Politik & EU Direkt nach seiner Vorstellung, gerät Amazons neuer E-Book-Reader "Kindle 2" unter Beschuss. Eine Funktion, die es ermöglicht, sich die Buch-Texte vorlesen zu lassen, soll gegen das Urheberrecht verstoßen. Dieser Ansicht ist zumindest der Branchenverband Authors Guild. "Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorlesen zu lassen. Das berührt die Audio-Rechte, die sich aus dem Urheberrecht ableiten", sagte Paul Aitken, Chef des Verbandes, gegenüber dem 'Wall Street Journal'.

Rechtsexperten gehen allerdings nicht davon aus, dass sich die Organisation mit ihrer Auffassung juristisch durchsetzen kann. Eine Rechtsverletzung würde laut dem Urheberrechtsanwalt Ben Sheffner erst dann vorliegen, wenn die Funktion für öffentliche Aufführungen eingesetzt wird, was allerdings kaum der Fall sein dürfte.

Auch die Anfertigung von Aufnahmen des vorgelesenen Textes könnte seiner Ansicht nach mit dem Gesetz in Konflikt stehen. Beides wird beim gewöhnlichen Einsatz des Kindle 2 allerdings kaum gegeben sein. Die Funktion ist eher dafür bestimmt, Sehbehinderten den Zugang zu den Inhalten zu erleichtern oder dem Nutzer während der Autofahrt zur Arbeit aktuelle Tageszeitungs-Artikel vorzulesen.
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