"Kindle 2": Amazon gibt bei Vorlese-Funktion nach

Monitore & Displays Wie wir bereits berichtet haben, geriet Amazon wegen seines E-Book-Readers "Kindle 2" zuletzt scharf unter Beschuss, da das Gerät über eine Vorlese-Funktion verfügt, die es ermöglicht, sich die Buch-Texte vorlesen zu lassen. Der US-Schriftstellerverband "The Authors Guild" hatte erklärt, dass das Vorlesen des Textes gegen das Urheberrecht verstoße. "Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorlesen zu lassen. Das berührt die Audio-Rechte, die sich aus dem Urheberrecht ableiten", so Paul Aitken, Chef des Verbandes.

Bei Amazon scheut man einen Streit mit dem Verband und erklärte daher, dass sich die umstrittene Funktion auf Wunsch von den einzelnen Rechteinhabern für ihre Titel deaktivieren lässt. Darüber hinaus stellte man klar, dass die "Text-to-Speech" genannte Funktion legal ist.

"Es wird keine Kopie des Werkes erstellt, es erfolgt keine Bearbeitung und keine Aufführung", so das Unternehmen. "Wir denken jedoch, dass viele Rechteinhaber es begrüßen, wenn sie die Kontrolle über die 'Text-to-Speech'-Funktion erhalten", heißt es weiter.
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