Staatsanwaltschaft: Filesharer-Jagd ist übertrieben
Abmahnanwälte müssen auch nach dem neuen Urheberrecht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen, damit diese in einem Strafverfahren die IP-Adresse ermittelt. In Berlin können sie allerdings wenig Entgegenkommen erwarten: "Seit Herbst 2007 fragen wir nicht mehr beim Provider nach, wenn uns die Musikindustrie eine Anzeige übermittelt, sondern stellen das Verfahren sofort ein", sagte Oberstaatsanwältin Vera Junker in einem Interview mit der 'Süddeutschen Zeitung'.
Sie begründet dies mit der Unverhältnismäßigkeit strafrechtlicher Ermittlungen und dem damit verbundenen Aufwand: "Die bloße Nachfrage beim Provider wäre zwar nicht aufwändig, aber sie bringt auch nicht viel. Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera", so Junker.
Man könne nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen". Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen seien schließlich für schwerere Taten vorgesehen. "Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung", sagte sie. "Wir sind ja zum Schutz des Bürgers da und müssen auch dafür sorgen, dass Beschuldigte nicht mit Eingriffen konfrontiert werden, die unverhältnismäßig sind."
Während die Musikindustrie in einem Vergleichbaren Fall bereits juristische Schritte gegen einen Staatsanwalt in Wuppertal einleitete, blieb es in Berlin bisher bei Beschwerden. Auch diese habe man jeweils abgewiesen, erklärte Junker. Seitdem hat die Zahl der Klagen durch die Anwälte der Musikindustrie stark abgenommen. Monatlich kommen noch etwa 160 bis 170 Anzeigen, vor einem Jahr war es noch das Doppelte.
Junker sieht in dem Vorgehen gegen Filesharing-Nutzer dabei eher eine Einnahmequelle für Anwälte als einen wirklichen Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen: "Da hat sich eine Branche etabliert, die blüht und gedeiht. Im vergangenen Jahr tauchten Monat für Monat mehr dieser Anwaltskanzleien auf", sagte sie.
Eine abschreckende Wirkung könne sie hingegen kaum erkennen. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn beispielsweise Freunde betroffen sind, würden sich die Anwender vielleicht darüber Gedanken machen.
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Christian Kahle
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