Gericht: Keine Ermittlungsakten für Musikindustrie
Damit verlieren diese eine wesentliche Quelle für die Personalien und Adressen, an die bisher Abmahnungen verschickt wurden. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung über die Interessen der Medienbranche, ihre Rechte zu schützen.
Das Urteil (Aktenzeichen 21 AR 2/08) erging in einem Rechtsstreit eines Hamburger Anwalts, der im Auftrag von sechs Musikunternehmens tätig war, gegen eine Firma aus Krefeld. Im Rahmen der Klage hatte die Staatsanwaltschaft die zur ermittelten IP-Adresse gehörenden Kundendaten bei der Deutschen Telekom abgefragt.
Als der klagende Anwalt Akteneinsicht verlangte, reichte die Firma Beschwerde ein. Das Landgericht stimmte dieser zu: Die Herausgabe der Akten inklusive der Adresse des Unternehmens sei rechtswidrig, hieß es. Die Ermittler hätten weder die Interessen der beiden Parteien in diesem Fall gegeneinander abgewogen, noch hatte der Firmeninhaber eine Möglichkeit, sich zu entlasten.
Aufgrund des Beschlusses wird es den Vertretern der Musikindustrie zukünftig schwerer fallen, auf diesem Weg an Daten von Tauschbörsennutzern zu kommen. Einige Staatsanwaltschaften leiten allerdings ohnehin bereits seit einiger Zeit schon keine Ermittlungen mehr ein, da sie sich von der Medienbranche ausgenutzt sehen (wir berichteten).
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