Für Massenüberwachung: EU-Parlament ebnet Weg für Chatkontrolle
Im Europäischen Parlament ist ein Vorstoß gegen die Wiedereinführung der umstrittenen Übergangsregelung für die sogenannte Chatkontrolle gescheitert. Der Überwachung von Nutzern wird zuindest auf freiwilliger Basis der Weg geebnet.
Die 2021 eingeführte Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie erlaubt Online-Diensten, Inhalte der Nutzerkommunikation freiwillig auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu durchsuchen, entsprechende Funde zu melden und zu entfernen. Eine Verpflichtung zur Überwachung besteht dabei nicht.
Das Ziel dessen ist eine Aushebelung der inzwischen weit verbreiteten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation. Dafür soll vor der Verschlüsselung der Inhalt automatisiert gescannt werden. Verdachtsfälle würden dann direkt an die Polizei übermittelt. Angesichts hoher Fehlerquoten rechnen Kritiker dieser Überwachungsmaßnahme damit, dass zahlreiche Unschuldige ins Visier der Behörden geraten und die Ermittler auch mit letztlich harmlosen Fällen überflutet werden und sich nicht mehr um echte Täter kümmern können.
Ebenfalls ohne Erfolg blieb ein Antrag, der die Durchsuchung auf Konten von Personen beschränken sollte, gegen die bereits ein richterlicher Beschluss vorliegt. Gleichzeitig sprach sich eine Mehrheit dafür aus, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte von den Scan-Regeln auszunehmen. Da Anbieter verschlüsselter Messenger die Inhalte laufender Nachrichten technisch ohnehin nicht einsehen können, dürfte diese Änderung allerdings keine praktische Auswirkungen haben.
Kritik kam unter anderem vom früheren Europaabgeordneten Patrick Breyer (Piratenpartei), der Chatkontrolle als "anlasslose Massenüberwachung" bezeichnete. Er sprach von einem demokratischen Problem, da sich trotz einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen gegen die Regelung keine ausreichende Mehrheit für ihre Ablehnung gefunden habe.
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In der Abstimmung votierten 314 Parlamentarier für die Abschaffung der bisherigen Regelung, 276 unterstützten ihre Beibehaltung. Um die Position des Rates der Europäischen Union zurückzuweisen, wären jedoch 360 Stimmen nötig gewesen. Die seit April ausgelaufene Übergangsregelung, mit der eine Überwachung von Endgeräten der Nutzer erlaubt wurde, könnte damit erneut in Kraft treten.Die 2021 eingeführte Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie erlaubt Online-Diensten, Inhalte der Nutzerkommunikation freiwillig auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu durchsuchen, entsprechende Funde zu melden und zu entfernen. Eine Verpflichtung zur Überwachung besteht dabei nicht.
Das Ziel dessen ist eine Aushebelung der inzwischen weit verbreiteten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation. Dafür soll vor der Verschlüsselung der Inhalt automatisiert gescannt werden. Verdachtsfälle würden dann direkt an die Polizei übermittelt. Angesichts hoher Fehlerquoten rechnen Kritiker dieser Überwachungsmaßnahme damit, dass zahlreiche Unschuldige ins Visier der Behörden geraten und die Ermittler auch mit letztlich harmlosen Fällen überflutet werden und sich nicht mehr um echte Täter kümmern können.
Ebenfalls ohne Erfolg blieb ein Antrag, der die Durchsuchung auf Konten von Personen beschränken sollte, gegen die bereits ein richterlicher Beschluss vorliegt. Gleichzeitig sprach sich eine Mehrheit dafür aus, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte von den Scan-Regeln auszunehmen. Da Anbieter verschlüsselter Messenger die Inhalte laufender Nachrichten technisch ohnehin nicht einsehen können, dürfte diese Änderung allerdings keine praktische Auswirkungen haben.
Es ist verzwickt
Die überarbeitete Position des Europäischen Parlaments geht nun zurück an den Rat der Europäischen Union. Dieser hat drei Monate Zeit, den Änderungen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Kommt keine Einigung zustande, soll ein Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erarbeiten. Im Falle einer Zustimmung würde die Übergangsregelung bis 2028 oder bis zum Inkrafttreten einer dauerhaften Lösung gelten.Kritik kam unter anderem vom früheren Europaabgeordneten Patrick Breyer (Piratenpartei), der Chatkontrolle als "anlasslose Massenüberwachung" bezeichnete. Er sprach von einem demokratischen Problem, da sich trotz einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen gegen die Regelung keine ausreichende Mehrheit für ihre Ablehnung gefunden habe.
Zusammenfassung
- Das EU-Parlament ebnet den Weg für die umstrittene Chatkontrolle
- Die Übergangsregelung erlaubt das Scannen privater Kommunikation
- Für eine Ablehnung des Entwurfs fehlte die nötige Stimmenmehrheit
- Kritiker befürchten eine anlasslose und fehlerhafte Überwachung
- Der Rat der Europäischen Union muss nun über die Vorlage beraten
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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