Teuer-Heizen-Gesetz: Reiche versagt sogar bei den Formalien
Eines der umstrittensten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung ist nicht nur inhaltlich problematisch. Auch das Zustandekommen des beschlossenen Entwurfs wirft einige Fragen auf. Es geht um das neue Heizungsgesetz.
Dabei gibt es allerdings ein Problem, wie aus einem Bericht des Spiegels hervorgeht. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht vor, dass Gesetzentwürfe vor einer Beschlussfassung in der Regierung den Ministerien für Inneres und Justiz vorgelegt werden. Denn dort sitzen Experten, die beispielsweise prüfen können, ob die geplanten Rechtsnormen auch verfassungsgemäß sind.
Eine solche Prüfung fand aber nicht statt. So wird im Gesetzentwurf festgehalten: "In Anbetracht des engen Zeitrahmens konnte die Rechtsprüfung nicht abgeschlossen werden." Man hatte es also so eilig, endlich zu einem Beschluss zu kommen, dass man keine Zeit hatte, ein Prüfungsergebnis abzuwarten. Man sei auch zu der Auffassung gekommen, dass die "nicht vorgenommene Rechtsprüfung einer Kabinettsbefassung nicht im Wege" stehe.
Seitens der Verantwortlichen hieß es nun, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass man unter bestimmten Umständen nicht erst wartet, bis eine Prüfung komplett abgeschlossen ist. Das ist in der Regel auch kein Problem, wenn es sich um relativ unproblematische Regelungen handelt, bei denen Gesetze etwa nur auf ohnehin vorhandene Regelungen der EU angepasst werden.
Das dürfte dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2021 klar widersprechen. Entsprechend ist fest damit zu rechnen, dass es Verfassungsbeschwerden gegen das geplante Gesetz geben wird - und diese auch gute Chancen auf Erfolg haben werden. Diese Auffassung wird selbst von Vertretern der Union geteilt. Der Gesetzentwurf sei "krass verfassungswidrig" zitiert der Spiegel einen Unions-Rechtsexperten.
Lutz Goebel, Chef des Nationalen Normenkontrollrats, äußerte sich ebenfalls nicht gerade positiv über das geplante Heizungsgesetz: Es sei eines der "handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben" der letzten Jahre. Dieses Urteil interpretierten die zuständigen Ministerinnen allerdings dahingehend, dass das Gremium "keine Bedenken erhoben" habe.
Siehe auch:
Rechtsprüfung wurde übergangen
Die Abschaffung der aktuellen Variante des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die unter der Federführung Robert Habecks (Grüne) entstand, gehört seit Jahren zu den zentralen Zielen der Union. Habecks Nachfolgerin im Bundeswirtschaftsministerium, Katherina Reiche (CDU), hat daher gemeinsam mit Bauministerin Verena Hubertz (SPD) und ihren jeweiligen Häusern eine Alternative entworfen, die vor einigen Tagen vom Kabinett beschlossen wurde.Dabei gibt es allerdings ein Problem, wie aus einem Bericht des Spiegels hervorgeht. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht vor, dass Gesetzentwürfe vor einer Beschlussfassung in der Regierung den Ministerien für Inneres und Justiz vorgelegt werden. Denn dort sitzen Experten, die beispielsweise prüfen können, ob die geplanten Rechtsnormen auch verfassungsgemäß sind.
Eine solche Prüfung fand aber nicht statt. So wird im Gesetzentwurf festgehalten: "In Anbetracht des engen Zeitrahmens konnte die Rechtsprüfung nicht abgeschlossen werden." Man hatte es also so eilig, endlich zu einem Beschluss zu kommen, dass man keine Zeit hatte, ein Prüfungsergebnis abzuwarten. Man sei auch zu der Auffassung gekommen, dass die "nicht vorgenommene Rechtsprüfung einer Kabinettsbefassung nicht im Wege" stehe.
Seitens der Verantwortlichen hieß es nun, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass man unter bestimmten Umständen nicht erst wartet, bis eine Prüfung komplett abgeschlossen ist. Das ist in der Regel auch kein Problem, wenn es sich um relativ unproblematische Regelungen handelt, bei denen Gesetze etwa nur auf ohnehin vorhandene Regelungen der EU angepasst werden.
Es gibt erhebliche Kritiken
Beim neuen Heizungsgesetz sieht das aber anders aus. So gibt es von verschiedenen Seiten verfassungsrechtliche und andere Bedenken. Ein Problem ist das sogenannte Verschlechterungsverbot: Einmal beschlossene Klimaschutzregelungen dürfen nicht mehr ohne weiteres aufgeweicht werden. Das wäre bei der geplanten Neufassung aber der Fall. Denn statt eines Ausstiegspfades aus der Nutzung fossiler Brennstoffe, wird deren Nutzung hier über die kommenden Jahrzehnte hinweg sogar erst möglich gemacht.Das dürfte dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2021 klar widersprechen. Entsprechend ist fest damit zu rechnen, dass es Verfassungsbeschwerden gegen das geplante Gesetz geben wird - und diese auch gute Chancen auf Erfolg haben werden. Diese Auffassung wird selbst von Vertretern der Union geteilt. Der Gesetzentwurf sei "krass verfassungswidrig" zitiert der Spiegel einen Unions-Rechtsexperten.
Lutz Goebel, Chef des Nationalen Normenkontrollrats, äußerte sich ebenfalls nicht gerade positiv über das geplante Heizungsgesetz: Es sei eines der "handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben" der letzten Jahre. Dieses Urteil interpretierten die zuständigen Ministerinnen allerdings dahingehend, dass das Gremium "keine Bedenken erhoben" habe.
Zusammenfassung
- Neues Heizungsgesetz ohne vollständige Rechtsprüfung vom Kabinett beschlossen
- Ministerien für Inneres und Justiz wurden entgegen der GGO nicht beteiligt
- Fehlende Prüfung wurde mit angeblich zu engem Zeitrahmen begründet
- Verfassungsrechtliche Bedenken wegen Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot
- Gesetz könnte dem Klimaurteil des BVerfG aus 2021 widersprechen
- Verfassungsbeschwerden werden erwartet - ein Experte nannte es krass verfassungswidrig
- Normenkontrollrat kritisierte das Vorhaben als handwerklich sehr schwach
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