Fehler in EU-Regel: Keine Pflicht zu fünf Jahren Android-Updates für Smartphones
Einige neue Motorola-Smartphones werden wohl gar keine neuen Android-Versionen erhalten. Möglich wird dies, weil die EU ihre Ökodesignverordnung zu schwammig formuliert hat. Dies bestätigt jetzt auch eine finnische Behörde, laut der Motorola keineswegs zu Updates verpflichtet ist.
Schon vor einigen Monaten wurde deutlich, dass die Lenovo-Tochter Motorola manche Geräte keineswegs mehrere Jahre lang mit Updates versorgt, weil man eine äußerst vage Formulierung der EU-Vorgabe zu seinen eigenen Gunsten auslegt. Tatsächlich gibt es offenbar einen folgenschweren "Fehler" in der Formulierung der EU-Ökodesignrichtlinie.
In der englischsprachigen Originalausgabe gibt es aber eine andere Formulierung, die sich in etwa wie folgt übersetzen lässt: "Betriebssystem-Updates: Ab dem Datum des Ende des Inverkehrbringens bis mindestens fünf Jahre nach diesem Datum müssen Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte, wenn sie Sicherheitsupdates, Korrekturupdates oder Funktionsupdates für ein Betriebssystem bereitstellen, diese Updates kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zur Verfügung stellen."
Das Wort "wenn" ist nun für Motorola und andere Anbieter zum Schlupfloch geworden, weshalb manche Geräte schlicht gar nicht mit Updates bedient werden, berichtet das finnische Portal AfterDawn. So verpflichtet die EU-Ökodesignverordnung die Hersteller ihrer Auslegung nach nur dann zur Bereitstellung von Updates über fünf Jahre, wenn sie nach der Inverkehrbringung ihrer Geräte auch nur ein einziges Update veröffentlichen.
"In Beantwortung Ihrer Frage, ob Betreiber (Smartphone-Hersteller) verpflichtet sind, neue Updates zu produzieren, lautet unsere Auslegung der Ökodesign-Anforderungen, dass dies nicht der Fall ist. Betreiber sind jedoch verpflichtet, bestehende Sicherheits-, Korrektur- und Funktionsupdates für das Betriebssystem für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum der Markteinführung des letzten physischen Geräts dieses Modells bereitzustellen," hieß es von der Tukes.
Die von Motorola gewählte Auslegung der Ökodesignverordnung der EU scheint nach Meinung der Tukes nach aktuellem Stand durchaus korrekt zu sein. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die günstigen neuen Low-End-Smartphones Motorola Moto G17 und Motorola Moto G17 Power nach Angaben des Herstellers ganz offiziell nur für zwei Jahre mit Sicherheitsupdates für Android versorgt werden.
Die beiden neuen Smartphones kommen ab Werk mit dem inzwischen ohnehin veralteten Android 15 auf den Markt - und werden, so zumindest der aktuelle Stand, überhaupt keine neuen Android-Versionen oder Betriebssystem-Updates erhalten. Motorola kann dadurch Kosten für den Aufwand zur Anpassung von Updates für seine Geräte sparen, während die Sicherheit der Nutzerdaten und die Langlebigkeit der Smartphones auf lange Sicht nicht gegeben sind. Siehe auch:
- EU-Ökodesignverordnung schafft keine Update-Pflicht für Smartphones
- Motorola nutzt schwammige Formulierungen in der Richtlinie als Schlupfloch
- Finnische Behörde bestätigt: Hersteller sind zu keinen Updates verpflichtet
- Wortlaut 'wenn' in der Verordnung macht ursprüngliche Absicht zunichte
- Motorolas günstige Modelle erhalten nur zwei Jahre Sicherheitsupdates
- Neue Motorola-Smartphones werden keine Android-Versionsupdates bekommen
- Durch fehlende Updates sind Sicherheit und Langlebigkeit nicht gegeben
EU-Regelung wirkungslos wegen Formulierungsfehler
Offenbar hat die im Lauf der letzten Jahre schrittweise eingeführte Ökodesign-Richtlinie der EU zumindest mit Blick auf die Update-Versorgung von Smartphones und anderen mobilen Geräten ihre Wirkung komplett verfehlt. Anders als angenommen, müssen die Gerätehersteller nämlich keineswegs ihre Smartphones über Jahre mit Updates aktuell halten.Schon vor einigen Monaten wurde deutlich, dass die Lenovo-Tochter Motorola manche Geräte keineswegs mehrere Jahre lang mit Updates versorgt, weil man eine äußerst vage Formulierung der EU-Vorgabe zu seinen eigenen Gunsten auslegt. Tatsächlich gibt es offenbar einen folgenschweren "Fehler" in der Formulierung der EU-Ökodesignrichtlinie.
Wenn Updates, dann fünf Jahre lang
Dort heißt es in der deutschen Ausgabe unter anderem folgendes: "Ab dem Datum der Beendigung des Inverkehrbringens und für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren sind von Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen für ein Betriebssystem von diesen kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zugänglich zu machen".In der englischsprachigen Originalausgabe gibt es aber eine andere Formulierung, die sich in etwa wie folgt übersetzen lässt: "Betriebssystem-Updates: Ab dem Datum des Ende des Inverkehrbringens bis mindestens fünf Jahre nach diesem Datum müssen Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte, wenn sie Sicherheitsupdates, Korrekturupdates oder Funktionsupdates für ein Betriebssystem bereitstellen, diese Updates kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zur Verfügung stellen."
Das Wort "wenn" ist nun für Motorola und andere Anbieter zum Schlupfloch geworden, weshalb manche Geräte schlicht gar nicht mit Updates bedient werden, berichtet das finnische Portal AfterDawn. So verpflichtet die EU-Ökodesignverordnung die Hersteller ihrer Auslegung nach nur dann zur Bereitstellung von Updates über fünf Jahre, wenn sie nach der Inverkehrbringung ihrer Geräte auch nur ein einziges Update veröffentlichen.
Finnische Tukes: Motorola macht alles richtig
Um dem Ganzen auf den Grund zu gehen, hat sich das Team von AfterDawn auch an die für die Einhaltung der EU-Verordnung in Finnland zuständige Agentur für Sicherheit und Chemikalien (Tukes) gewandt, deren Antwort dann auch sehr eindeutig ausfiel: die Hersteller sind durch die EU-Ökodesignverordnung zunächst zu überhaupt nichts verpflichtet."In Beantwortung Ihrer Frage, ob Betreiber (Smartphone-Hersteller) verpflichtet sind, neue Updates zu produzieren, lautet unsere Auslegung der Ökodesign-Anforderungen, dass dies nicht der Fall ist. Betreiber sind jedoch verpflichtet, bestehende Sicherheits-, Korrektur- und Funktionsupdates für das Betriebssystem für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum der Markteinführung des letzten physischen Geräts dieses Modells bereitzustellen," hieß es von der Tukes.
Tukes: EU hatte gutes im Sinn, aber ...
Die Tukes erklärte zu dem Thema auch, dass dies wohl ein Beispiel dafür sei, wie die Absicht der Gesetzgeber manchmal durch die finale Formulierung einer Richtlinie hinfällig gemacht werden kann. So wollte die EU wohl durchaus dafür sorgen, dass Smartphones & Co lange mit Updates versorgt werden, die Wortwahl in der Richtlinie schuf aber eine Lücke.Die von Motorola gewählte Auslegung der Ökodesignverordnung der EU scheint nach Meinung der Tukes nach aktuellem Stand durchaus korrekt zu sein. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die günstigen neuen Low-End-Smartphones Motorola Moto G17 und Motorola Moto G17 Power nach Angaben des Herstellers ganz offiziell nur für zwei Jahre mit Sicherheitsupdates für Android versorgt werden.
Die beiden neuen Smartphones kommen ab Werk mit dem inzwischen ohnehin veralteten Android 15 auf den Markt - und werden, so zumindest der aktuelle Stand, überhaupt keine neuen Android-Versionen oder Betriebssystem-Updates erhalten. Motorola kann dadurch Kosten für den Aufwand zur Anpassung von Updates für seine Geräte sparen, während die Sicherheit der Nutzerdaten und die Langlebigkeit der Smartphones auf lange Sicht nicht gegeben sind. Siehe auch:
Thema:
Roland QuandtRedakteur für Smartphones & Leaks
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