Teurer Dienstwagen, höher absetzbar:
Neue E-Auto-Förderung ist da
Die Regierung will mehr Elektroautos in den Firmenflotten und als Dienstwagen auf den deutschen Straßen sehen. Deshalb legt man jetzt die Förderung neu auf. Unternehmen können deutlich besser abschreiben, absetzbare Dienstwagen können noch teurer sein.
Zentrales Werkzeug der Förderung ist eine neue Sonderabschreibung, die mit dem Gesetz Einzug hält. Damit wird es möglich, die Anschaffung von Fahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb über sechs Jahre abzuschreiben. Der Satz ist mit 40 Prozent vor allem im Jahr der Anschaffung besonders attraktiv und wird dann über die Folgejahre nach unten gestaffelt. Die Staffelung erfolgt dabei wie folgt: 24 Prozent, 14 Prozent, 9 Prozent, 7 Prozent und 6 Prozent.
Gerade dieser Schritt wird unter anderem vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) im Hinblick auf den aktuell schwachen Absatz von E-Autos scharf kritisiert: "Diesem Problem wird man nicht Herr, indem man Luxus-E-Autos als Dienstwagen für Großverdiener fördert - stattdessen muss die Regierung das klimaschädliche Dienstwagenprivileg endlich grundsätzlich reformieren."
Anders sieht das der Verband der Automobilindustrie VDA: "Das ist ein wichtiges und richtiges Signal, das gerade mit Blick auf den abrupten Wegfall des Umweltbonus Ende des letzten Jahres sowie der aktuell schwächeren Nachfrage nach Elektrofahrzeugen dringend geboten ist."
Siehe auch:
Vom Elektro-Transporter bis zum E-Auto des Chefs
Neu zugelassen, rein elektrisch und emissionsfrei: Das sind die drei Worte, welche die Bundesregierung der neuen Initiative zur Modernisierung der in Deutschland kommerziell genutzten Fahrzeuge voranstellt. Die neuen Regeln wurden am 4. September vom Kabinett beschlossen, gelten rückwirkend zum 30. Juli 2024 und vorerst bis zum 31. Dezember 2028.Zentrales Werkzeug der Förderung ist eine neue Sonderabschreibung, die mit dem Gesetz Einzug hält. Damit wird es möglich, die Anschaffung von Fahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb über sechs Jahre abzuschreiben. Der Satz ist mit 40 Prozent vor allem im Jahr der Anschaffung besonders attraktiv und wird dann über die Folgejahre nach unten gestaffelt. Die Staffelung erfolgt dabei wie folgt: 24 Prozent, 14 Prozent, 9 Prozent, 7 Prozent und 6 Prozent.
Teurere Modelle möglich
Außerdem hebt die Regierung auch den Deckel für den maximalen Listenpreis der steuerlich absetzbaren Dienstwagen deutlich an. Bisher galt hier bei der Dienstwagenbesteuerung eine Obergrenze von 70.000 Euro, nach den neuen Regeln sind jetzt Modelle bis 95.000 Euro möglich. Dabei gilt: Nur 0,25 % des Bruttolistenpreises müssen monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden, statt wie 1 % bei Verbrennern.Gerade dieser Schritt wird unter anderem vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) im Hinblick auf den aktuell schwachen Absatz von E-Autos scharf kritisiert: "Diesem Problem wird man nicht Herr, indem man Luxus-E-Autos als Dienstwagen für Großverdiener fördert - stattdessen muss die Regierung das klimaschädliche Dienstwagenprivileg endlich grundsätzlich reformieren."
Anders sieht das der Verband der Automobilindustrie VDA: "Das ist ein wichtiges und richtiges Signal, das gerade mit Blick auf den abrupten Wegfall des Umweltbonus Ende des letzten Jahres sowie der aktuell schwächeren Nachfrage nach Elektrofahrzeugen dringend geboten ist."
Zusammenfassung
- Regierung fördert Elektroautos in Firmenflotten neu
- Neue Regeln gelten rückwirkend ab 30. Juli 2024
- Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge über sechs Jahre
- Maximaler Listenpreis für Dienstwagen auf 95.000 Euro erhöht
- Nur 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil
- VCD kritisiert Förderung teurer E-Autos für Großverdiener
- VDA sieht Förderung als notwendiges Signal
Siehe auch:
- Klischee laut DEKRA falsch: E-Auto-Reparatur meist nicht viel teurer
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