Recht auf schnelles Internet wird auf 15 Mbit/s Download "angehoben"

Die Bundesregierung hat das Recht auf schnelles Internet seit 2022 gesetzlich verankert. Dieser Schritt sollte besonders ländlichen Regionen zugutekommen, die schlecht ausgebaut waren und so langsame Ver­bindungen vorwiesen. Jetzt arbeitet man an Nachbesserungen.
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Neue Hoffnung für Verbraucher

Denn obwohl das grundlegende Recht auf schnellen Internetzugang bereits seit dem Jahr 2014 in der Diskussion ist, war der letztendlich durchgewunkene Kompromiss in den Augen der Kritiker nur ein minimaler Fortschritt. In der Praxis änderte sich für viele Betroffene zu wenig.

Das lag unter anderem daran, das man im Gesetz eine Downloadgeschwindigkeit von mindestens 10 Mbit/s festgelegt hatte, von der man als Nutzer 2024 definitiv nicht mehr von "schnellem Internet" sprechen will. Doch was genau ändert sich und welche Kritik gibt es an der Umsetzung?


Der neue Rechtsanspruch auf schnelles Internet wurde im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzgeber hat eine Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload festgelegt.

Diese Geschwindigkeit sollte nur ein erster Schritt sein und zukünftig weiter angehoben werden - genau daran arbeitet man jetzt. Für Verbraucher in ländlichen Gebieten ist dies eine längst überfällige Maßnahme. In vielen Regionen hinkt der Breitbandausbau noch hinterher, was nicht nur den privaten Internetgebrauch, sondern auch die Wirtschaft und selbst Bildungsangebote negativ beeinflusst.

Trotz der positiven Absichten gibt es auch jetzt weiterhin Kritik, den der neue Vorschlag geht von 15 Mbit/s aus, also eine nur unwesentlich höhere Geschwindigkeit. Infografik Breitband: Ist Deutschland bereit für das Gigabit-Zeitalter?Breitband: Ist Deutschland bereit für das Gigabit-Zeitalter?

Beschlossene Sache?

Die Erhöhung gilt im Grunde als beschlossene Sache. Der Bundestag könnte schon in der kommenden Woche die Änderungen bestätigen und an die Bundesnetzagentur weitergeben. So könnte die Änderung in wenigen Wochen, spätestens zum Herbst, in Kraft treten.

Experten bemängeln zu Recht, dass diese Festlegung nicht ausreichend sein wird, um den modernen Anforderungen gerecht zu werden. Für Nutzer, die auch einmal im Home-Office arbeiten oder wo mehrere Personen online gehen, ist die Bandbreite ausschlaggebend.

Zudem bleibt die Frage, wie schnell die Umsetzung nun tatsächlich erfolgen wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Infrastruktur entsprechend auszubauen.

Laut dem Bericht der Frankfurter Rundschau wird die Anhebung auf 15 Mbit/s die "Anzahl der Adressen, die unter diesem Internet-Minimum liegen", von 1,8 auf 2,2 Millionen erweitern.

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Zusammenfassung
  • Recht auf schnelles Internet seit 2022 gesetzlich verankert
  • Downloadgeschwindigkeit von 10 Mbit/s im Gesetz festgelegt
  • Gesetzliche Mindestgeschwindigkeit soll zukünftig weiter angehoben werden
  • Breitbandausbau hinkt in ländlichen Regionen hinterher
  • Neuer Vorschlag sieht eine Erhöhung auf 15 Mbit/s vor
  • Bundestag könnte Änderungen schon nächste Woche bestätigen
  • Anhebung auf 15 Mbit/s betrifft dann 2,2 Millionen Adressen

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