US-Behörde: Alles unter 100 MBit/s ist kein "Breitband"-Internetzugang

Während deutsche Behörden gerade beginnen, Netzbetreiber dazu zu zwingen, wenigstens ein absolut grundlegendes Internetangebot für Menschen in unterversorgten Regionen bereitzustellen, hat die US-Regulierungsbehörde FCC die Messlatte jetzt deutlich höher gelegt.
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FCC legt fest: Unter 100 MBit/s ist es kein 'Breitband'

Der Streit darüber, was man als "Breitband" bezeichnen darf, schwelt bald seit Jahrzehnten. In den Vereinigten Staaten lag die Definition für einen Breitbandanschluss schon seit 2015 bei 25 Megabit pro Sekunde im Downstream und mindestens drei Megabit/s im Upstream. Bis 2021 hielt die Federal Communications Commission (FCC) dies sogar noch für ausreichend, wie der damals gerade scheidende Kommissionschef Ajit Pai behauptet hatte.

Seine Nachfolgerin Jessica Rosenworcel sah dies schon vor neun Jahren ganz anders, als sie forderte, dass Internetverbindungen erst ab einer Bandbreite von mindestens 100 MBit/s als "Breitband"-Anschluss zu verstehen sein sollten. Jetzt hat die FCC diesen Schritt endlich unternommen und festgelegt, dass ein "Broadband"-Internetanschluss mindestens 100 MBit/s im Down- und mindestens 20 MBit/s im Upstream bieten muss, um als solcher bezeichnet werden zu können.


In den USA hat dies vor allem deshalb Bedeutung, weil die FCC anhand dieser Maßgabe bemisst, wie erfolgreich sie dabei ist, ihre Mission zu erfüllen, einem möglichst großen Teil der US-Bevölkerung den Zugriff auf das Internet per Breitband zu ermöglichen. Dabei geht es natürlich vor allem darum, die gigantischen ländlichen Gebiete der USA mit hoher Bandbreite ans Internet zu bringen.

Aktuell stehen für 28 Prozent der ländlichen US-Bevölkerung keine Festnetz-Internetverbindungen mit mindestens 100 MBit/s im Downstream zur Verfügung, teilte die FCC jetzt mit. Insgesamt seien derartige "Breitband"-Dienste per Festnetz für rund 24 Millionen US-Amerikaner nicht verfügbar. Die FCC will nun weiter mit Zuschüssen agieren, um den Ausbau der Infrastruktur in den betroffenen Regionen zu fördern.

In Deutschland hatte die Bundesnetzagentur erst kürzlich erstmals dafür gesorgt, dass ein Internetzugangsanbieter einen Kunden in einem unterversorgten Gebiet zumindest mit einem stark eingeschränkten Grundangebot bedient. Der betroffene Kunde erhält nun per behördlicher Verordnung einen Internetanschluss mit mindestens 10 MBit/s im Downstream und mindestens 1,7 MBit/s Upstream, für den höchstens 30 Euro im Monat fällig werden dürfen.

Großer Internet-Vergleichs-Rechner

Zusammenfassung
  • US-FCC definiert Breitband als mindestens 100 Mbit/s Downstream
  • FCC fordert 20 Mbit/s im Upstream für Breitbandanschlüsse
  • Deutsche Behörden für grundlegendes Internet in unterversorgten Gebieten
  • 28 Prozent der ländlichen US-Bevölkerung ohne 100 Mbit/s Festnetz
  • FCC plant Förderung des Infrastrukturausbaus mit Zuschüssen
  • Deutscher Kunde erhält behördlich garantierten Internetanschluss
  • Maximal 30 Euro monatlich für deutschen Mindestinternetzugang

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