Viele Probleme, aber wenig Beschwerden zu Breitband-Minderleistung
Verbraucherschützer haben dafür gesorgt, dass sich Internet-Kunden beschweren und Vergünstigungen verlangen können, wenn die vertraglich vereinbarten Internetgeschwindigkeiten nicht erreicht werden. Doch der Prozess ist für viele Betroffene zu mühsam.
Dabei kam heraus, dass es in diesem Jahr - die aktuell bekannte Statistik geht von Januar bis Oktober 2023 - nur rund 50.000 Nutzer ein Messprotokoll angelegt haben. Im Vorjahreszeitraum waren es dagegen fast doppelt so viele. Wir hatten von den Messungen bereits Mitte 2022 berichtet, wobei nicht bekannt wurde, wie viele Messungen dann zu erfolgreichen Preisminderungen geführt haben.
Der offizielle Jahresbericht über die Breitbandmessungen wird für März 2024 erwartet, dann kann man sich einen besseren Überblick über die erzielbaren Geschwindigkeiten und der Versorgung mit schnellem Internet machen. Im vergangenen Jahr kam dabei immerhin heraus, dass nur 42 Prozent voll die ihnen versprochene Leistung erhalten.
Seit Ende 2021 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Minderung der von Providern veranschlagten Grundgebühren für Breitbandanschlüsse (DSL, Kabel und Glasfaser) zugelassen, sobald "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit" festgestellt werden.
Diese wiederkehrenden Abweichungen müssen jedoch nachgewiesen werden - und genau das ist scheinbar noch immer eine zu große Hürde für Betroffenen, oder vielleicht auch noch zu wenig bekannt.
Das Tool der Bundesnetzagentur (Download am Ende dieses Beitrags) suggeriert für viele Anwender aber noch immer einen großen Aufwand für eine nicht garantierte erfolgreiche Meldung der Minderleistung. Verbraucherschützer monieren zudem, dass die Hemmschwelle für Kunden hoch sei, da die Preisminderungen mit Providern im Einzelfall geklärt werden muss.
Download Breitbandmessung - DSL-Speedtest
Siehe auch:
Viele Beschwerden, dagegen wenig Messungen
Anders lässt sich kaum erklären, warum auf im zweiten Jahr der Option der Preisminderung nur wenige Kunden dieses Instrument nutzen. Die Nachrichtenagentur dpa hatte dazu bei der Bundesnetzagentur nach gehakt und nach Zahlen zu Beschwerden gefragt (via Golem).Dabei kam heraus, dass es in diesem Jahr - die aktuell bekannte Statistik geht von Januar bis Oktober 2023 - nur rund 50.000 Nutzer ein Messprotokoll angelegt haben. Im Vorjahreszeitraum waren es dagegen fast doppelt so viele. Wir hatten von den Messungen bereits Mitte 2022 berichtet, wobei nicht bekannt wurde, wie viele Messungen dann zu erfolgreichen Preisminderungen geführt haben.
Der offizielle Jahresbericht über die Breitbandmessungen wird für März 2024 erwartet, dann kann man sich einen besseren Überblick über die erzielbaren Geschwindigkeiten und der Versorgung mit schnellem Internet machen. Im vergangenen Jahr kam dabei immerhin heraus, dass nur 42 Prozent voll die ihnen versprochene Leistung erhalten.
Seit Ende 2021 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Minderung der von Providern veranschlagten Grundgebühren für Breitbandanschlüsse (DSL, Kabel und Glasfaser) zugelassen, sobald "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit" festgestellt werden.
Diese wiederkehrenden Abweichungen müssen jedoch nachgewiesen werden - und genau das ist scheinbar noch immer eine zu große Hürde für Betroffenen, oder vielleicht auch noch zu wenig bekannt.
Das Tool der Bundesnetzagentur (Download am Ende dieses Beitrags) suggeriert für viele Anwender aber noch immer einen großen Aufwand für eine nicht garantierte erfolgreiche Meldung der Minderleistung. Verbraucherschützer monieren zudem, dass die Hemmschwelle für Kunden hoch sei, da die Preisminderungen mit Providern im Einzelfall geklärt werden muss.
Download Breitbandmessung - DSL-Speedtest
Zusammenfassung
- Verbraucherschützer erleichtern Beschwerden bei langsamem Internet
- Wenig Nutzung der Preisminderungsoption für Internetkunden
- 2023 bisher nur 50.000 Messprotokolle bei Bundesnetzagentur
- Jahresbericht zu Breitbandmessungen für März 2024 angekündigt
- 2022 erhielten nur 42 Prozent die versprochene Internetleistung
- Gesetz ermöglicht Gebührenminderung bei Geschwindigkeitsabweichungen
- Nachweis von Abweichungen ist oft zu kompliziert für Nutzer
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