Schluss mit fest verklebten Akkus:
In der EU in wenigen Jahren verboten

Akkus machen oft als erstes schlapp, doch sind diese fest verklebt, ist eine Reparatur nur schwer möglich. Genau hier schreitet die EU jetzt mit einer neuen Batterierichtlinie ein. Fest verbaute Akkus sind künftig ganz verboten, auch andere Vorgaben werden deutlich nachgeschärft.
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EU-Parlament schärft Batterierichtlinien deutlich nach

Heutzutage ist es ganz normal, dass viele Hersteller Akkus in ihren Geräten so fest verkleben, dass diese nicht ohne Spezialwerkzeug, Lösemittel und Wärme entfernt werden können. Genau diese Entwicklung ist den politischen Entscheidern in der EU aber ein echter Dorn im Auge. 2022 hatte der Europarat einen Vorschlag zur Anpassung der europäischen Batterierichtlinien gemacht, nach Beratung und Anpassung wurde dieser jetzt vom EU-Parlament mit großer Mehrheit (587 zu 9 Stimmen bei 20 Enthaltungen) angenommen.


"Das neue Gesetz berücksichtigt technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen in diesem Sektor und wird den gesamten Lebensweg von Batterien abdecken, vom Design bis zum Ende der Lebensdauer", so die Zusammenfassung des gesetzlichen Vorhabens laut Pressemitteilung. Im Detail will die EU mit den Regeln auch eine "robuste EU-Recyclingindustrie, insbesondere für Lithium" fördern.

Wohl einer der wichtigsten Aspekte im Gesetzestext: Ab dem geplanten Inkrafttreten ist es Herstellern nicht mehr erlaubt, Akkus fest in Geräten zu verkleben. Hinter der Formulierung "Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können" steckt im Detail die Vorschrift, dass die Reparatur ohne spezielles Werkzeug sowie Lösemittel möglich sein muss. Klar ist: Viele Hersteller werden ihre aktuellen Designs in den kommenden Jahren deutlich anpassen müssen. Aktuell kann man davon ausgehen, dass die neuen Batterierichtlinien Anfang 2027 in Kraft treten.

Weitere wichtige Maßnahmen, die das neue Gesetz regelt:
  • Verpflichtende CO₂-Fußabdruck-Erklärung und Kennzeichnung für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh.
  • Digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh.
  • Strengere Sammelziele für Abfallbatterien: 45% bis 2023, 63% bis 2027 und 73% bis 2030 für Gerätebatterien; 51% bis 2028 und 61% bis 2031 für Batterien für leichte Verkehrsmittel.
  • Mindestmengen an rückgewonnenen Materialien aus Altbatterien: Lithium - 50% bis 2027 und 80% bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel - 90% bis 2027 und 95% bis 2031.
  • Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen für neue Batterien: 16% Kobalt, 85% Blei, 6% Lithium und 6% Nickel nach acht Jahren; 26% Kobalt, 85% Blei, 12% Lithium und 15% Nickel nach 13 Jahren.

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Zusammenfassung
  • EU-Parlament: Verbot für fest verbaute Akkus, leichte Reparatur.
  • Ab 2027: Akkus leicht entfernen/ersetzen möglich.
  • Kein festes Verkleben, kein spezielles Werkzeug/Lösemittel.
  • Ziel: robuste EU-Recyclingindustrie für Lithium.
  • Nachgeschärfte Vorgaben, Hersteller müssen Design anpassen.
  • Akkus machen oft als erstes schlapp, Reparatur schwer.
  • EU schreitet ein, um Reparatur zu erleichtern und Recycling zu fördern.

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