EU: iPhones mit fest verbauten Akkus werden nicht verboten
Die neue EU-Regelung für die Verwendung von Akkus in verschiedenen Geräten ist endgültig beschlossen. Im Gegensatz zu früheren Berichten untersagt sie es den Geräte-Herstellern allerdings nicht, Stromspeicher weiterhin fest und schlecht austauschbar zu verbauen.
Zum Wochenbeginn wurde der finale Entwurf der Gesetzesänderung vom Rat der Europäischen Union - also den zuständigen Ministern der Mitgliedsstaaten - abgesegnet. Zuvor hatte bereits das Europäische Parlament zugestimmt. Inzwischen haben die Vertreter beider Gremien die Endfassung auch unterzeichnet. In Kürze kann das neue Gesetz somit formal veröffentlicht werden und somit in Kraft treten.
Ein zentraler Punkt, um den lange gestritten wurde, ist dabei die Frage, inwieweit Smartphones und verschiedene andere technische Geräte so umgestaltet werden müssen, dass die Batterie möglichst leicht ausgetauscht werden kann. Die Endfassung des Gesetzes stellt nun klar, dass es entgegen anderer Annahmen nicht passieren wird, dass etwa hochwertige Geräte wie Apples iPhones oder Samsungs S-Klasse mit einem Wechselakku daherkommen müssen.
Auch wenn der große Sprung somit ausbleibt, wird durch die Neufassung der Richtlinie zumindest dafür gesorgt, dass fest verbaute Akkus, die schon nach relativ kurzer Zeit zu schwächeln beginnen, die Lebensdauer von Geräten massiv reduzieren. Hinzu kommt, dass die Anbieter zukünftig auch feste Recycling-Quoten zu erfüllen haben. Auch dies ist ein Baustein, damit weniger problematischer Schrott anfällt als bisher.
Allerdings verpflichtet die Richtlinie nun zumindest dort, wo es im Grunde problemlos möglich ist, Wechselakkus zu verbauen. Das betrifft insbesondere die sogenannten leichten Verkehrsmittel - also E-Scooter, E-Bikes und Ähnliches. Diese dürfen ab 2027 keinesfalls mehr mit einem fest verbauten Akku vertrieben werden.
Ein zentraler Punkt, um den lange gestritten wurde, ist dabei die Frage, inwieweit Smartphones und verschiedene andere technische Geräte so umgestaltet werden müssen, dass die Batterie möglichst leicht ausgetauscht werden kann. Die Endfassung des Gesetzes stellt nun klar, dass es entgegen anderer Annahmen nicht passieren wird, dass etwa hochwertige Geräte wie Apples iPhones oder Samsungs S-Klasse mit einem Wechselakku daherkommen müssen.
Auch hier: Ausnahmeregelungen
Grundsätzlich sieht die Regelung zwar vor, dass auch Mobiltelefone mit einem Akku ausgestattet sein müssen, den die Nutzer selbst austauschen können. Allerdings gibt es hier zwei Ausnahmen, auf die sich Apple und andere Hersteller höherwertiger Smartphones berufen können: So darf ein Akku weiterhin fest verbaut werden, wenn er von hoher Qualität ist. Das bedeutet, er muss nach 500 vollen Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1000 Zyklen noch 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität bieten. Und auch Geräte, die wasserdicht sein sollen, müssen diese Eigenschaft nicht durch einen leicht austauschbaren Speicher verringern.Auch wenn der große Sprung somit ausbleibt, wird durch die Neufassung der Richtlinie zumindest dafür gesorgt, dass fest verbaute Akkus, die schon nach relativ kurzer Zeit zu schwächeln beginnen, die Lebensdauer von Geräten massiv reduzieren. Hinzu kommt, dass die Anbieter zukünftig auch feste Recycling-Quoten zu erfüllen haben. Auch dies ist ein Baustein, damit weniger problematischer Schrott anfällt als bisher.
Allerdings verpflichtet die Richtlinie nun zumindest dort, wo es im Grunde problemlos möglich ist, Wechselakkus zu verbauen. Das betrifft insbesondere die sogenannten leichten Verkehrsmittel - also E-Scooter, E-Bikes und Ähnliches. Diese dürfen ab 2027 keinesfalls mehr mit einem fest verbauten Akku vertrieben werden.
Zusammenfassung
Siehe auch:- EU-Regelung zur Verwendung von Akkus in Geräten beschlossen
- Fest eingebaute Akkus unter besonderen Umständen weiter erlaubt.
- Ausnahmen für wasserdichte Geräte, hochwertige Smartphones.
- Hersteller müssen feste Recycling-Quoten erfüllen.
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Christian Kahle
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