Apple muss sich wegen geplanter Obsoleszenz vor Gericht verantworten
Apple muss sich vor Gericht gegen den Vorwurf des Einsatzes geplanter Obsoleszenz in besonderer Form verteidigen. Das Verfahren geht von Beschwerden der Verbraucherschutz-Organisation Hop aus, die von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen wurden.
Gemeinhin beschreibt die geplante Obsoleszenz eine vermeintliche Strategie von Herstellern, Produkte absichtlich kurzlebig zu konstruieren, um mehr von ihnen absetzen zu können. Darum geht es bei Apple allerdings nicht. Vielmehr werfen die Verbraucherschützer dem Unternehmen vor, bewusst verschiedene Sperren in die Hardware einzubauen, mit denen unabhängige Reparaturen die Funktionsweise der Geräte beeinflussen.
Laut Hop sollen Seriennummern von iPhones mit denen der verbauten Komponenten verknüpft sein. Wenn nun eine nicht autorisierte Werkstatt ein Ersatzteil verbaut, kann es mangels der passenden Krypto-Schlüssel diese nicht korrekt mit dem sonstigen System verbinden. Wer also nicht die hohen Preise für originale Ersatzteile, die in autorisierten Werkstätten verbaut wurden, bezahlen will, muss damit rechnen, dass beispielsweise ein iPhone nicht mehr korrekt funktioniert.
Ähnliche Vorstöße gibt es auch schon in anderen Regionen, wie Apples Heimatmarkt, den USA. Allerdings greift man dort nicht auf den Weg der französischen Organisation zurück, sondern versucht mit Öffentlichkeitsarbeit Druck auf das Unternehmen aufzubauen. Hop ging allerdings schon einmal erfolgreich vor Gericht gegen Apple vor - in dem Fall ging es um die Leistungsreduzierung, mit der Apple auf einen schwächer werdenden Akku reagierte. Auch wenn dies letztlich die Nutzbarkeit der Geräte ohne Akkutausch verlängerte, sahen die Verbraucherschützer in dem Vorgehen ein unrechtmäßiges Übergehen der Geräte-Besitzer.
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Laut Hop sollen Seriennummern von iPhones mit denen der verbauten Komponenten verknüpft sein. Wenn nun eine nicht autorisierte Werkstatt ein Ersatzteil verbaut, kann es mangels der passenden Krypto-Schlüssel diese nicht korrekt mit dem sonstigen System verbinden. Wer also nicht die hohen Preise für originale Ersatzteile, die in autorisierten Werkstätten verbaut wurden, bezahlen will, muss damit rechnen, dass beispielsweise ein iPhone nicht mehr korrekt funktioniert.
Eingriff per Seriennummer
Hop will mit seiner Klage nun durchsetzen, dass Apple es den Verbrauchern ermöglicht, ihre Geräte möglichst einfach und auch von unabhängigen Fachleuten reparieren zu lassen. Das betrifft insbesondere den Austausch von Displays oder auch den Akkus. Denn dies wird als Voraussetzung angesehen, den Lebenszyklus der Produkte zu verlängern und die Elektroschrott-Berge zu reduzieren.Ähnliche Vorstöße gibt es auch schon in anderen Regionen, wie Apples Heimatmarkt, den USA. Allerdings greift man dort nicht auf den Weg der französischen Organisation zurück, sondern versucht mit Öffentlichkeitsarbeit Druck auf das Unternehmen aufzubauen. Hop ging allerdings schon einmal erfolgreich vor Gericht gegen Apple vor - in dem Fall ging es um die Leistungsreduzierung, mit der Apple auf einen schwächer werdenden Akku reagierte. Auch wenn dies letztlich die Nutzbarkeit der Geräte ohne Akkutausch verlängerte, sahen die Verbraucherschützer in dem Vorgehen ein unrechtmäßiges Übergehen der Geräte-Besitzer.
Zusammenfassung
- Apple muss sich vor Gericht gegen Vorwurf geplanter Obsoleszenz verteidigen.
- Verbraucherschützer werfen Apple Sperren in Hardware vor.
- Verknüpfung von Seriennummern und Komponenten erschwert Reparaturen.
- Klage will Verbrauchern Reparaturen ermöglichen und Lebenszyklus verlängern.
- Ähnliche Vorstöße auch in USA, aber ohne Gerichtsverfahren.
- Erfolgreiche Klage wegen Leistungsreduzierung aufgrund schwächelnden Akkus.
- Unrechtmäßiges Übergehen der Geräte-Besitzer.
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