Schlappe im Porno-Streit: Kein Herkunftslandprinzip für Pornhub und Co.
In einem weiteren Verfahren sind die Porno-Portale Pornhub, YouPorn und Mydirtyhobby mit ihrer Haltung gegen eine Altersüberprüfung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine entsprechende Eilentscheidung bestätigt.
"Die Landesanstalt für Medien NRW hat zu Recht auf Grundlage des Jugendmedienschutzstaatsvertrages gegenüber zwei Anbietern mit Sitz in Zypern insgesamt drei Internetseiten mit frei zugänglichen pornografischen Inhalten beanstandet und deren Verbreitung in dieser Form in Deutschland in Zukunft untersagt", heißt es in der veröffentlichten Erklärung des VG Düsseldorf (via Spiegel).
Infografik Online-Pornos: Was Deutschland und die Welt scharf macht
Damit ist aber noch immer nicht das letzte Wort in dem Streit um die Altersverifizierung bei Pornhub, YouPorn und Mydirtyhobby gefallen. Die Betreiber können jetzt noch Berufung einlegen - und das gilt im Moment als sehr wahrscheinlich. Derzeit stehen die Portale noch in Verhandlungen mit der Medienaufsichtsbehörde Zyperns.
Dort haben die Betreiber ihren Sitz, die Jugendschutzvorschrift ist dort deutlich weniger streng als in Deutschland. Der Streit dreht sich nun schon seit 2019 um mögliche Sperranordnungen der betroffenen Porno-Webseiten durch deutsche Provider.
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Damit ist aber noch immer nicht das letzte Wort in dem Streit um die Altersverifizierung bei Pornhub, YouPorn und Mydirtyhobby gefallen. Die Betreiber können jetzt noch Berufung einlegen - und das gilt im Moment als sehr wahrscheinlich. Derzeit stehen die Portale noch in Verhandlungen mit der Medienaufsichtsbehörde Zyperns.
Dort haben die Betreiber ihren Sitz, die Jugendschutzvorschrift ist dort deutlich weniger streng als in Deutschland. Der Streit dreht sich nun schon seit 2019 um mögliche Sperranordnungen der betroffenen Porno-Webseiten durch deutsche Provider.
Kein Herkunftslandprinzip
Die Porno-Portale weigern sich dabei im Grund, die deutsche Regelung anzuerkennen und pochen auf die zypriotischen Gesetze. Das VG Düsseldorf hat nun aber noch einmal klargestellt: Auch wenn eine Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben wird, sind die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzrechts anwendbar. Die Kläger können sich nicht auf das sogenannte Herkunftslandprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten.
Zusammenfassung
- Verwaltungsgericht bestätigt: Porno-Portale müssen Alter prüfen.
- Betreiber haben Sitz in Zypern - weniger strenger Jugendschutz.
- Streit schon seit 2019 um Sperranordnungen durch deutsche Provider.
- Porno-Portale weigern sich, deutsche Regelung zu akzeptieren.
- Herkunftslandprinzip gilt nicht: deutscher Jugendschutz anwendbar.
- Betreiber können Berufung einlegen, Verhandlungen mit Medienaufsicht Zyperns.
- VG Düsseldorf stellt klar: Deutsches Recht gilt auch für EU-Ausland.
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