YouPorn, Pornhub und Co.:
In Deutschland drohen Porno-Netzsperren
Obwohl der deutsche Jugendschutz an sich streng ist, gab es in Sachen Internet-Pornografie bisher keinerlei Einschränkungen. Doch das könnte sich bald ändern. Denn das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass deutsche Behörden bestimmte Webseiten sperren dürfen.
Vor kurzem berichtet wir, dass Großbritannien einen weiteren Anlauf in Sachen Pornofilter bzw. Altersverifizierung nimmt und dieses Mal auch nicht an Datenschutzbedenken scheitern wird oder will. Aus deutscher Sicht wurden solche Initiativen bisher mit Schulterzucken bzw. einen Wundern über angelsächsische Prüderie wahrgenommen, denn vergleichbare Sperren gab und gibt es hierzulande nicht. Noch nicht.
Das Gericht schreibt in seiner Begründung: "Die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrages seien anwendbar, auch wenn eine Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben werde. Das von der zuständigen Landesanstalt für Medien NRW betriebene Verfahren verstoße weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder das Recht der Europäischen Union. Insbesondere könnten sich die Anbieter nicht auf das sog. Herkunftslandprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten."
Konkret fordert die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM NRW), dass die erwähnten Seiten Altersverifikationssysteme nachrüsten. Dazu Tobias Schmid, Chef der Behörde: "Das ist nicht nur juristisch zwingend, sondern auch technisch denkbar einfach." Sollten die drei Seiten dieser Aufforderung nicht nachkommen, sollen die Websperren Provider-seitig durchgeführt bzw. angeordnet werden (Anmerkung des Autors: das dazugehörige Fax wurde bestimmt schon vorbereitet).
Eine vierte bekannte Seite, xHamster, wird aktuell nicht in einer Reihe mit YouPorn, Pornhub und Mydirtyhobby erwähnt, und das aus gutem Grund: Gegen dieses Angebot wurde bereits ermittelt, laut LfM ist dieser Fall bereits rechtskräftig, eine Sperre kann entsprechend schnell angeordnet werden.
Warum hier nur drei bzw. vier (große) Seiten im Visier der Jugendschützer stehen, ist unklar bzw. kann man das sicherlich auch als naiven Aktionismus bezeichnen. Denn auch wenn Altersverifikation per se eine gute Sache ist: Bei einer Handvoll Seiten wird das genau eines bringen: nichts.
Siehe auch:
Deutscher Jugendschutz gilt auch im Ausland
Doch das könnte sich nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf schon bald ändern (via Der Spiegel). Denn dieses hat entschieden, dass deutsche Jugendschutzbehörden drei Seiten - YouPorn, Pornhub und Mydirtyhobby - sperren dürfen, wenn diese Anbieter gegen hiesige Gesetze verstoßen. Die drei Seiten werden von zwei Anbietern mit Sitz in Zypern betrieben, laut der aktuellen Gerichtsentscheidung ist das aber kein Grund, sich nicht an deutsche Jugendschutzgesetze zu halten.Das Gericht schreibt in seiner Begründung: "Die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrages seien anwendbar, auch wenn eine Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben werde. Das von der zuständigen Landesanstalt für Medien NRW betriebene Verfahren verstoße weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder das Recht der Europäischen Union. Insbesondere könnten sich die Anbieter nicht auf das sog. Herkunftslandprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten."
Konkret fordert die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM NRW), dass die erwähnten Seiten Altersverifikationssysteme nachrüsten. Dazu Tobias Schmid, Chef der Behörde: "Das ist nicht nur juristisch zwingend, sondern auch technisch denkbar einfach." Sollten die drei Seiten dieser Aufforderung nicht nachkommen, sollen die Websperren Provider-seitig durchgeführt bzw. angeordnet werden (Anmerkung des Autors: das dazugehörige Fax wurde bestimmt schon vorbereitet).
Eine vierte bekannte Seite, xHamster, wird aktuell nicht in einer Reihe mit YouPorn, Pornhub und Mydirtyhobby erwähnt, und das aus gutem Grund: Gegen dieses Angebot wurde bereits ermittelt, laut LfM ist dieser Fall bereits rechtskräftig, eine Sperre kann entsprechend schnell angeordnet werden.
Warum hier nur drei bzw. vier (große) Seiten im Visier der Jugendschützer stehen, ist unklar bzw. kann man das sicherlich auch als naiven Aktionismus bezeichnen. Denn auch wenn Altersverifikation per se eine gute Sache ist: Bei einer Handvoll Seiten wird das genau eines bringen: nichts.
Siehe auch:
- Webseite des britischen Verkehrsministeriums bietet Pornos an
- Großbritannien nimmt neuen Anlauf für Porno-Altersüberprüfung
- Verhaftet: Mann entpixelte Japan-Pornos mit Deep-Fake-Technologie
- xHamster: Hintermänner der größten deutschen Pornoseite enttarnt
- Kehrtwende: OnlyFans weicht vom geplanten Porno-Verbot wieder ab
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