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Strompreisbremse für private Ladestationen sinkt auf 28 ct/kWh
Das Bundeskabinett hat bei der Strompreisbremse nachgebessert. In der zweiten Anpassungsnovelle für Energiepreisbremsen wurden nun unter anderem Elektrofahrzeuge an eigenen, privaten Ladestationen sowie Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen mit aufgenommen.
Diese Nachbesserungen waren dringend nötig, denn nach Einführung der Strompreisbremse gab es viel Kritik. "Der Änderungsbedarf", so das Bundeskabinett, "resultiert aus ersten Praxiserfahrungen sowie Rückfragen und Anmerkungen von Verbänden, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern."
Wann der Entwurf in Kraft treten kann, ist noch nicht bekannt. Die wichtigsten Hürden sind nun aber mit der Verabschiedung im Kabinett schon genommen worden.
"Der einheitliche Referenzpreis von 40 ct/kWh führt bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, zu einer sozialen Ungerechtigkeit, da diese durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet werden."
Viele Elektro-Autofahrer bemängelten, dass sie von der Strompreisbremse im Grunde ausgeschlossen wurden. Nun kann die Korrektur dazu kommen. Die Bundesregierung hat zudem eine Telefon-Hotline unter 0800-78 88 900 eröffnet, um Fragen zur Strompreisbremse schnell beantworten zu können.
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Wann der Entwurf in Kraft treten kann, ist noch nicht bekannt. Die wichtigsten Hürden sind nun aber mit der Verabschiedung im Kabinett schon genommen worden.
"Der einheitliche Referenzpreis von 40 ct/kWh führt bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, zu einer sozialen Ungerechtigkeit, da diese durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet werden."
Durchschnittswerte oder eigener Zähler
Daher hat sich die Regierung auf eine Anpassung des Referenzpreises für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde verständigt. Dieser neue Preis gilt auch für Elektrofahrzeuge, die zuhause aufgeladen werden, wenn die Ladestation einen eigenen Stromzähler besitzt. Falls nur über einen Stromzähler abgerechnet wird, sieht die Neuregelung vor, dass ein Durchschnittswert die bisherige Preisbremse ersetzt, sodass der Verbraucher auch ohne zweiten Stromzähler in den Genuss der Vergünstigungen kommt.Viele Elektro-Autofahrer bemängelten, dass sie von der Strompreisbremse im Grunde ausgeschlossen wurden. Nun kann die Korrektur dazu kommen. Die Bundesregierung hat zudem eine Telefon-Hotline unter 0800-78 88 900 eröffnet, um Fragen zur Strompreisbremse schnell beantworten zu können.
Zusammenfassung
- Bundeskabinett verbessert Strompreisbremse: Elektrofahrzeuge, Nachtspeicherheizungen & Wärmepumpen aufgenommen
- Preisbremse wurde nach Kritik angepasst
- Referenzpreis für Heizstrom & Niedertarife von 40 auf 28 Cent je kWh gesenkt
- Elektro-Autofahrer können nun auch von Preisbremse profitieren
- Telefon-Hotline unter 0800-78 88 900 für Fragen eröffnet
- Anpassungsnovelle noch nicht in Kraft, aber wichtigste Hürden geschafft
- Regierung sieht soziale Ungerechtigkeit bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen
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