VW wollte bei Entführung nicht helfen, weil GPS-Abo abgelaufen ist

Moderne Autos sind schon lange Hightech-Maschinen, die nicht nur zahlreiche Computer haben, sondern auch vernetzt sind. Vieles ist praktisch, so manches ist dabei aber kostenpflichtig. Doch was passiert, wenn Gefahr im Verzug ist, sich der Her­stel­ler aber unkooperativ zeigt?
Konkret geht es hier um einen Fall aus dem US-Bundesstaat Illinois. Denn wie Ars Technica unter Berufung auf die Zeitung Chicago Sun-Times berichtet, wurde die Polizei bzw. das Lake-County Sheriff's Office daran gehindert, ein gestohlenes Auto mit einem zweijährigen Jungen darin aufzuspüren. Grund war der Umstand, dass das Abo zum Volkswagen-Online-Dienst Car-Net abgelaufen ist und dadurch das GPS-Tracking des Fahrzeugs nicht möglich war.

Standort nur gegen Bezahlung

In einem Statement auf Facebook schreibt das Sheriff's Office: "Während der Suche nach dem gestohlenen Fahrzeug und dem gefährdeten Kind riefen die Ermittler des Sheriffs sofort Volkswagen Car-Net an, um zu versuchen, das Fahrzeug zu orten." Weiter heißt es, dass es hier leider eine Verzögerung gegeben habe, "da Volkswagen Car-Net das Fahrzeug mit dem entführten Kind nicht verfolgen wollte, bis sie die Zahlung für die Reaktivierung des Ortungsgeräts in dem gestohlenen Volkswagen erhalten hatten".


Volkswagen zeigte sich auch nicht flexibel, denn laut Deputy Chief Christopher Covell hat der zuständige Beamte die Hotline-Person "angefleht" und erklärt, dass es "extrem dringende Umstände" gäbe - ohne Erfolg. "Der Beamte musste eine Kreditkartennummer herausfinden und dann den Vertreter zurückrufen, um die 150 Dollar zu bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt gab der Vertreter den GPS-Standort des Fahrzeugs an."

Der ganze Vorgang habe 30 Minuten gedauert, der Beamte bezahlte 150 Dollar und bekam dann den Standort. Allerdings war es nicht gut investiertes Geld, denn zu diesem Zeitpunkt wurde das Fahrzeug bereits auf andere Weise lokalisiert.

Volkswagen war die Angelegenheit sichtlich peinlich, denn man redete von einem "schwerwiegenden Verstoß" gegen Verfahren hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Man gab einem Drittanbieter die Schuld und teilte mit: "Volkswagen hat mit einem Drittanbieter für Car-Net Support Services ein Verfahren für Notfallanfragen von Strafverfolgungsbehörden eingerichtet. Dieses Verfahren wurde bei früheren Vorfällen erfolgreich angewandt. Leider gab es in diesem Fall einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Verfahren. Wir sprechen die Situation mit den beteiligten Parteien an."

Zusammenfassung
  • VW verweigerte Polizei die Ortung eines gestohlenen Autos - Abo abgelaufen.
  • Polizei musste 150 Dollar für Reaktivierung bezahlen.
  • Ortungsgerät wurde reaktiviert, Fahrzeug aber bereits anders lokalisiert.
  • Volkswagen sprach von schwerwiegendem Verstoß gegen Verfahren.
  • Drittanbieter für Support Services in die Pflicht genommen.
  • VW versprach, Situation mit Beteiligten zu klären.

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