Telegram bekommt in Deutschland eine Millionenstrafe aufgebrummt

Die Betreiber der Messaging-Plattform Telegram müssen sich mit einer hohen Geldstrafe auseinandersetzen, die ihnen jetzt in Deutschland auferlegt wurde. Hintergrund dessen ist die Tatsache, dass das Unternehmen grundlegende rechtliche Standards nicht einhält.
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Die Geldstrafen von insgesamt 5,125 Millionen Euro wurden durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) verhängt, das hier stellvertretend für die Bundesrepublik Deutschland tätig wurde. Es geht im Kern um zwei Vorwürfe, die bereits länger im Raum stehen und die bisher noch nicht mit den Betreibern geklärt werden konnten. Diese machen es den staatlichen Stellen ohnehin schwer, sie zu erreichen.

Das Betreiber-Unternehmen Telegram FZ muss nun 4,25 Millionen Euro zahlen, weil die Plattform nicht über die im deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgesehene Meldefunktion verfügt. Weitere 875.000 Euro kommen hinzu, weil das Unternehmen keinen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benannt hat. Angesichts der Tatsache, dass Telegram aber eben Geschäfte in Deutschland macht, kann sich das Unternehmen nicht darauf herausreden, nur in anderen Rechtsgebieten tätig zu sein.


Langes Streben nach Kontakt

Wer in Deutschland eine Social-Media-Plattform wie den Messenger betreibt, muss einen Ansprechpartner für Behörden und Bürger benennen. Dieser kann auch nicht einfach pro Forma in einem Impressum stehen, sondern muss zumindest binnen 48 Stunden auf Anfragen reagieren. Weiterhin muss ein Plattform-Betreiber binnen 24 Stunden aktiv werden, wenn ihm illegale Inhalte auf seinem Angebot gemeldet werden, die von anderen Nutzern eingestellt wurden.

Das BfJ hat nach eigenen Angaben seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe ist das nicht gelungen. Im März 2022 veranlasste das BfJ deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger. Kurz darauf erklärte zwar eine Anwaltskanzlei, dass sie nun als Ansprechpartner fungiert, doch änderte dies im Weiteren wenig. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig und können angefochten werden. Geschieht dies nicht, kann der Bund sich das Geld notfalls holen, indem man die geschäftlichen Einnahmen, die Telegram in Deutschland erwirtschaftet, pfändet.

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