Telegram: Behörden kommunizieren jetzt per öffentlichem Aushang

Die Betreiber des Messengers Telegram müssen lernen, dass sich deutsche Behörden nicht dadurch abwimmeln lassen, dass man einfach nicht reagiert. Offizielle Schreiben erwiesen sich bisher als nicht zustellbar, daher gibt es nun öffentliche Aushänge. Das Verfahren kommt normalerweise zum Einsatz, wenn Gerichte oder Ämter bestimmte Personen oder einen rechtsgültigen Vertreter nicht erreichen können. Meist ist das der Fall, wenn eine Meldeadresse fehlt, wie es beispielsweise bei Obdachlosen der Fall ist. Dann wird das amtliche Schreiben in den öffentlichen Aushang-Kasten der zuständigen kommunalen Verwaltung gehängt.

Ähnlich geht man nun mit Telegram um. Dem Betreiber des Messengers sollten eigentlich zwei Schreiben zugestellt werden, in denen es um den Vorwurf des Verstoßes gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geht. Die Briefe schickte man erst einmal über das Auswärtige Amt an die Behörden in Dubai, wo Telegram seinen Sitz hat. Dort wurde dann die amtliche Zustellung an ein Büro in einem Hochhaus versucht, was allerdings keinen Erfolg hatte.

Hohes Bußgeld droht

Das Bundesamt für Justiz ließ die Briefe daher nun im Bundesanzeiger abdrucken. In einer gekürzten Fassung sind sie auch online öffentlich abrufbar. Ein offizieller Vertreter des Unternehmens kann die vollständigen Schreiben nun beim Bundesamt in Bonn abholen. Nach einer Frist von zwei Wochen gilt ein solcher öffentlicher Aushang dann als formal zugestellt.

Von da an haben die Telegram-Eigner weitere zwei Wochen Zeit, auf das Schreiben zu reagieren und beispielsweise einen Widerspruch einzulegen. Sollte keine Reaktion erfolgen, ist seitens der Behörden davon auszugehen, dass die Vorwürfe eingestanden werden. Dann können in diesem Fall bis zu 55 Millionen Euro Bußgeld verhängt werden, die dann von der nächsten deutschen Behörde eingetrieben werden.

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