Niederlage für Springer: Adblocking ist kein Urheberrechtsverstoß
nicht zum ersten Mal). Zwar ging es hier um einen einzelnen Anbieter, ein Erfolg hätte aber sicherlich die gesamte Adblocking-Branche betroffen.
Das Argument der Springer-Anwälte: Ein Adblocker ist nicht nur ein Eingriff in das Gesamterscheinungsbild, sondern ändere auch den Code einer Webseite. Dadurch sei es ein Verstoß gegen das Urheberrecht, da der Code einer Seite unter das Copyright eines Anbieters oder Verlages fällt. Eyeo bezeichnete diese Argumentation als "absurd" und verwies darauf, dass man nicht einmal versuche, Code auf den Springer-Servern zu modifizieren, sondern das Blocken von Werbung auf den Endgeräten der Nutzer stattfindet.
Das Gericht ließ auch nicht das Argument zu, dass Seiten "Multimediawerke" und dadurch als Gesamtkunstwerk geschützt seien. Grund: Da solche Seiten "industriell" hergestellt werden, könne auch kein Anspruch eines einzelnen Schöpfers gestellt werden.
Verlage und Medien gegen Adblocker: Das ist ein Duell, das es seit Jahren und sogar bereits Jahrzehnten gibt. Der Axel-Springer-Verlag (Bild, Welt etc.) brachte die Sache vor Gericht und verklagte die für AdBlock Plus verantwortliche Firma Eyeo (Das Argument der Springer-Anwälte: Ein Adblocker ist nicht nur ein Eingriff in das Gesamterscheinungsbild, sondern ändere auch den Code einer Webseite. Dadurch sei es ein Verstoß gegen das Urheberrecht, da der Code einer Seite unter das Copyright eines Anbieters oder Verlages fällt. Eyeo bezeichnete diese Argumentation als "absurd" und verwies darauf, dass man nicht einmal versuche, Code auf den Springer-Servern zu modifizieren, sondern das Blocken von Werbung auf den Endgeräten der Nutzer stattfindet.
Vergleiche zur Sony PSP
Wie TorrentFreak berichtet, versuchte Springer Vergleiche zu einem Fall, bei dem es um Sonys PlayStation Portable ging, zu ziehen, bei der Code im Speicher geändert wurde, um Schummeln zu ermöglichen. Doch diesem Argument folgte das Landgericht Hamburg nicht. Demnach manipuliere der Adblocker zwar die Ausgabe einer Webseite, aber nicht die übertragenen Daten selbst. Der Spiegel erklärt: "Im Endeffekt ändere damit Adblock Plus nicht die Programmsubstanz, sondern lediglich den Programmablauf."Das Gericht ließ auch nicht das Argument zu, dass Seiten "Multimediawerke" und dadurch als Gesamtkunstwerk geschützt seien. Grund: Da solche Seiten "industriell" hergestellt werden, könne auch kein Anspruch eines einzelnen Schöpfers gestellt werden.
Thema:
Neueste Downloads
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 06:50 Uhr
Cubot Kingkong Star(2023) 5G Outdoor Smartphone Android 13

Original Amazon-Preis
349,99 €
Blitzangebot-Preis
297,49 €
Ersparnis zu Amazon 15% oder 52,50 €
Video-Empfehlungen
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Mit Chrome keine Anmeldung im WF-Forum möglich
Doodle - vor 52 Minuten -
Procomon (SysInternals) lässt sich nicht starten
Shannon - vor 59 Minuten -
roten Kreis mit Zahl über Chat Icon in der Taskleiste entfernen
landbastler - Heute 09:03 Uhr -
Mainboard Empfehlung - seit 2014 unveränderte Hardware
Q 1 - Gestern 23:39 Uhr -
Geräte im lokalen Netzwerk nur untereinander erreichbar, wenn Internet
BlackBoy - Gestern 23:24 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen