AKW-Mitarbeiter füllt 200 Prüf-Protokolle mit ausgedachten Zahlen aus
Es gibt Bereiche, in denen eine mangelnde Arbeitsmoral zu einem ziemlich großen Problem werden kann. So beispielsweise, wenn man für die regelmäßige Prüfung von Messgeräten in einem Kernkraftwerk verantwortlich ist.
In der Schweiz wurde jetzt ein Mitarbeiter des AKW Leibstadt zu einer Geldstrafe verurteilt. Zu dessen Aufgabe gehörte es, die turnusmäßigen Prüfungen der Strahlungsmessgeräte durchzuführen, die die Transportbehälter kontrollieren, mit denen ausgediente Brennelemente ins Zwischenlager gebracht werden. Der fragliche Beschäftigte hatte allerdings wohl keine rechte Lust, seiner Aufgabe nachzukommen.
Die Messgeräte müssen eigentlich halbjährlich geprüft werden. Der Verantwortliche fälschte allerdings die rund 200 Protokolle, in denen die Ergebnisse des Vorgangs festgehalten werden, berichtet die Badische Zeitung. Er füllte die Unterlagen einfach mit ausgedachten Zahlen aus. Aufgeflogen ist dies letztlich, weil ein Vorgesetzter darauf aufmerksam wurde, dass die übliche Streuung in den Test-Daten nicht vorhanden war.
Denn normalerweise wird von der zuständigen Justiz-Stelle im Strafbefehl dargelegt, welche Gefahren aufgrund eines Gesetzesverstoßes auf die Allgemeinheit zukommen können. Stattdessen wurde hier aber nur ausgeführt, wie unproblematisch die Nachlässigkeit eigentlich war. Denn, so hieß es, die Messgeräte seien sehr zuverlässig und robust und es sei nicht zu erwarten, dass sich bei einigen ausgelassenen Prüfungen schwerwiegende Probleme einstellen würden. Zumal die fraglichen Systeme nicht an kritischen Punkten im Betriebsbereich des Kraftwerkes eingesetzt wurden.
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Die Messgeräte müssen eigentlich halbjährlich geprüft werden. Der Verantwortliche fälschte allerdings die rund 200 Protokolle, in denen die Ergebnisse des Vorgangs festgehalten werden, berichtet die Badische Zeitung. Er füllte die Unterlagen einfach mit ausgedachten Zahlen aus. Aufgeflogen ist dies letztlich, weil ein Vorgesetzter darauf aufmerksam wurde, dass die übliche Streuung in den Test-Daten nicht vorhanden war.
Alles nicht so schlimm
Wegen der Verletzung der Kontroll- und Dokumentationspflicht des Kernenergiegesetzes erhielt der AKW-Mitarbeiter letztlich einen Strafbefehl über rund 2800 Euro. Weiterhin muss er 960 Euro Verfahrenskosten zahlen. Allerdings enden damit die Merkwürdigkeiten in dem Fall nicht gerade.Denn normalerweise wird von der zuständigen Justiz-Stelle im Strafbefehl dargelegt, welche Gefahren aufgrund eines Gesetzesverstoßes auf die Allgemeinheit zukommen können. Stattdessen wurde hier aber nur ausgeführt, wie unproblematisch die Nachlässigkeit eigentlich war. Denn, so hieß es, die Messgeräte seien sehr zuverlässig und robust und es sei nicht zu erwarten, dass sich bei einigen ausgelassenen Prüfungen schwerwiegende Probleme einstellen würden. Zumal die fraglichen Systeme nicht an kritischen Punkten im Betriebsbereich des Kraftwerkes eingesetzt wurden.
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Christian Kahle
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