Änderungen Telekom-StreamOn:
Ende der Drosselung, Start EU-Roaming
Die Klage der Bundesnetzagentur gegen die aktuelle Ausgestaltung des StreamOn-Angebots der Telekom hat jetzt echte positive Effekte für die Kunden. Die Telekom hebt die bisher geltende "Bandbreitenoptimierung" auf. Zudem wird StreamOn ab kommenden Monat auch in der EU nutzbar sein.
Das hat die Telekom jetzt in einer kurzen Erklärung bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur hatte unter anderem das fehlende EU-Roaming bei StreamOn und die Bandbreiten-Drosselung bei Video-Wiedergaben gerügt. Beide Punkte wird die Telekom nun ändern. Nach der vor kurzem ergangenen Entscheidung des OVG Münster hatte die Bundesnetzagentur eine neue Frist für die Umsetzung festgelegt. Die Telekom kommt dieser Frist nun nach.
Wie es ansonsten in dem Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur weitergeht ist bisher nicht öffentlich bekannt. Weiterhin ist noch immer das Hauptsacheverfahren in Köln anhängig, so die Telekom. Das Unternehmen hatte immer wieder betont, dass man an StreamOn festhalten wird, aber das man vor allem das Angebot so, wie man es lange Zeit zur Verfügung gestellt hat, für rechtlich vertretbar hält.
Der Konzern dürfte also weiterhin seine Hoffnung auf das weitere Verfahren in Köln setzen.
Telekom StreamOn Mobilfunk Zubuchoptionen
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Siehe auch:
Das sind die Änderungen
"Die Telekom wird ihr beliebtes StreamOn-Angebot den Vorgaben der Bundesnetzagentur anpassen. Bereits in der kommenden Woche wird die Bandbreitenoptimierung aufgehoben. Von Anfang September an wird das StreamOn-Angebot auch innerhalb der EU-Länder für unsere mehr als zwei Millionen Kunden nutzbar sein. Wir haben von Anfang an betont, dass wir StreamOn weiter anbieten werden und dass es nicht zu Preiserhöhungen für die StreamOn-Optionen kommen wird."Wie es ansonsten in dem Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur weitergeht ist bisher nicht öffentlich bekannt. Weiterhin ist noch immer das Hauptsacheverfahren in Köln anhängig, so die Telekom. Das Unternehmen hatte immer wieder betont, dass man an StreamOn festhalten wird, aber das man vor allem das Angebot so, wie man es lange Zeit zur Verfügung gestellt hat, für rechtlich vertretbar hält.
Kein Aufpreis für StreamOn
Nach dem Verfahren vor dem OVG Münster hatte die Telekom folgendes bekannt gegeben: "Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiter überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Wichtig ist: Wir bieten StreamOn weiter an und es wird keinen Aufpreis geben."Der Konzern dürfte also weiterhin seine Hoffnung auf das weitere Verfahren in Köln setzen.
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