Jugendschutz: Länder planen vorinstallierte Filter für Betriebssysteme
Heise berichtet, wollen die Länder Maßnahmen umsetzen, bei denen sich wohl jeder mündige Computernutzer entsetzt an den Kopf greifen wird.
Denn im Zuge einer vorbereiteten Reform des Jugendmedienschutzvertrags will die Politik die Anbieter von Betriebssystemen zur Integration und Vorinstallation von Jugendschutzfiltern zwingen. Damit würden Webseiten mit Pornografie oder Gewaltinhalten für Minderjährige von Haus aus auf Rechnern gesperrt sein.
In einem ersten Entwurf der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) heißt es in Paragraf 12: "Betriebssysteme, die auch für den deutschen Markt bestimmt sind, müssen technische Programme vorsehen." Gemeint sind damit Filter, sie sollen "die Altersstufe 'unter 18 Jahren' vorsehen, es sei denn der Nutzer hat ein höheres Alter nachgewiesen."
Dazu kommt, dass "reichweitenstarke Anbieter von Telemedien mit redaktioneller Verantwortung" eine Schnittstelle in ihre Angebote integrieren müssten, die Betriebssystem-seitig das anonymisierte Übermitteln der Altersstufe des Anwenders ermöglicht. Medien und Videoportale (aus dem In- und Ausland) müssten im Zuge der Novelle diverse Maßnahmen zu Einschränkung von Inhalten umsetzen.
Darin heißt es weiter: "In seiner Wirkung ist es weder angemessen noch effektiv. Das daraus zwangsläufig resultierende Overblocking kann nicht im Interesse der Länder sein. Wir bitten Sie dringend, dies bei der weiteren Arbeit am JMStV zu berücksichtigen." Zu den Unterzeichnern zählen die Branchenverbände Bitkom, eco und Game. Auch Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle wie die FSK und USK haben sich der schriftlichen Kritik angeschlossen.
Jugendschutz ist zweifellos wichtig, vor allem auch in Zeiten des Internet. Die Wahl der Mittel, die hierbei zum Einsatz kommen, ist aber durchaus diskussionswürdig. Denn wie
Denn im Zuge einer vorbereiteten Reform des Jugendmedienschutzvertrags will die Politik die Anbieter von Betriebssystemen zur Integration und Vorinstallation von Jugendschutzfiltern zwingen. Damit würden Webseiten mit Pornografie oder Gewaltinhalten für Minderjährige von Haus aus auf Rechnern gesperrt sein.
In einem ersten Entwurf der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) heißt es in Paragraf 12: "Betriebssysteme, die auch für den deutschen Markt bestimmt sind, müssen technische Programme vorsehen." Gemeint sind damit Filter, sie sollen "die Altersstufe 'unter 18 Jahren' vorsehen, es sei denn der Nutzer hat ein höheres Alter nachgewiesen."
Dazu kommt, dass "reichweitenstarke Anbieter von Telemedien mit redaktioneller Verantwortung" eine Schnittstelle in ihre Angebote integrieren müssten, die Betriebssystem-seitig das anonymisierte Übermitteln der Altersstufe des Anwenders ermöglicht. Medien und Videoportale (aus dem In- und Ausland) müssten im Zuge der Novelle diverse Maßnahmen zu Einschränkung von Inhalten umsetzen.
Scharfe Kritik von Experten
Es ist natürlich nicht verwunderlich, dass Experten, Branchenorganisationen und Medienverbände entsetzt auf die Vorschläge reagieren. In einem gemeinsamen Brandbrief an die Chefs der Staatskanzleien der Länder schreiben diese, dass die Vorschläge "weder technisch praktikabel noch inhaltlich umsetzbar" seien.Darin heißt es weiter: "In seiner Wirkung ist es weder angemessen noch effektiv. Das daraus zwangsläufig resultierende Overblocking kann nicht im Interesse der Länder sein. Wir bitten Sie dringend, dies bei der weiteren Arbeit am JMStV zu berücksichtigen." Zu den Unterzeichnern zählen die Branchenverbände Bitkom, eco und Game. Auch Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle wie die FSK und USK haben sich der schriftlichen Kritik angeschlossen.
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