SEK stürmt wegen Anzeige zu negativen Google-Bewertungen Wohnung

Kein Unternehmer will negative Bewertungen auf Google, so viel ist klar. Dagegen kann man vorgehen, etwa sein Angebot verbessern, antworten, bei Google eine Beschwerde einreichen oder zivilrechtlich dagegen vor­gehen. Ein Anwalt griff indes zur Strafanzeige - mit Folgen.
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Bewertungen auf Google und anderen vergleichbaren Portalen sind oftmals entscheidend, wenn es um eine Kauf- Entscheidung und ähnliches geht. Das gilt natürlich auch für Dienstleistungen wie jene, die Anwälte anbieten. Und hier gibt es nun einen Fall, der es in sich hat - wenn er sich tatsächlich so zugetragen hat.

Denn laut Tarnkappe hat ein Kölner Jurastudent Besuch vom Sondereinsatzkommando (SEK) bekommen. Bei der Razzia gingen, so der Bericht, gleich 15 Türen zu Bruch, der Schaden soll etwa 20.000 Euro betragen. Und das alles, weil ein Mann beschuldigt wird, auf Bewertungsportalen sowie Google Unwahrheiten über einen Anwalt verbreitet zu haben.

Konkret geht es aktuell um einen Jurastudenten, der im Streit mit einem selbstständigen Anwalt liegt. Der Student gab an, dass er sich vom Juristen vor Gericht "nicht gut vertreten" gefühlt habe, dabei geht es wohl auch um Geldforderungen in nicht näher bekannter Höhe. Angeblich nach diesen Vorwürfen und Streitigkeiten sind im Internet (zahlreiche) negative Bewertungen aufgetaucht, darunter auf Google und dem Fachportal Anwalt.de.

Das Erstaunliche ist: Einen echten Beweis, dass der Student diese Beiträge verfasst hat, gibt es offenbar nicht. So heißt es, dass der Schreibstil des Studenten der Gleiche sei, weitere Indizien liegen nicht vor. Laut Tarnkappe gibt es als "Beweise" hier auch noch von angeblichen Klienten des Anwalts verschickte, aber gefälschte Dokumente, die an Google und Co. gingen.

Zwei Strafanzeigen

Der Anwalt beauftragte nichtsdestotrotz einen Kollegen, der zwei Strafanzeigen stellte, die zweite wurde übrigens vor allem deshalb gestellt, weil die geforderte Durchsuchung nicht schnell genug erfolgt ist. Zitiert werden in den Strafanzeigen auch Drohungen gegen den Anwalt. Die Juristen kamen damit auch durch und konnten einen Durchsuchungsbeschluss erwirken. Laut diesem besteht ein "Anfangsverdacht für Urkundenfälschung, der öffentlichen Beleidigungen im Internet und der Fälschung von Rechnungen, um den Anwalt zu diskreditieren", so das Blog.

Das SEK wurde deshalb hinzugezogen, weil der Beschuldigte nachweislich Sportschütze ist. Zu Hause war allerdings niemand, auch die gesuchten bzw. zu beschlagnahmenden Geräte wurden nicht vorgefunden.
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