SPD fordert "grundsätzliche Identifizierbarkeit" von Internet-Nutzern
Am 26. September 2021 wählt Deutschland einen neuen Bundestag und der Wahlkampf hat bereits begonnen. Denn die Parteien stellen ihre Programme vor, so auch die SPD. Diese hat nun ihr "Zukunftsprogramm" präsentiert und darin kommt auch die Netzpolitik vor.
Mit der Vorstellung des Zukunftsprogramms haben die Sozialdemokraten ihren Wahlkampf gestartet und präsentieren in dem 64 Seiten starken Dokument (PDF) einen Blick darauf, wie sie sich Deutschland unter SPD-Führung vorstellen. Dabei kommen auch netzpolitische Themen zur Sprache und hier kann und muss man feststellen, dass nicht alles perfekt durchdacht ist.
Dem kann man natürlich nicht widersprechen, doch die SPD übernimmt das gleich selbst: Denn an anderer Stelle widmet man sich der "im Internet begangenen Straftaten", dazu brauche es "technisch und personell hinreichend ausgestattete Strafverfolgungsbehörden".
Dagegen gibt es zwar nichts zu sagen, doch das Problem ist nicht nur der Widerspruch, sondern auch der Umstand, dass die SPD nicht näher ausführt, wie diese "grundsätzliche Identifizierbarkeit" aussehen soll.
Schrödingers Privatsphäre
Denn einerseits betont die SPD, dass "Privatheit und Datenschutz Vertrauen schaffen und individuelle und kollektive Freiheitsräume sichern" und entsprechend zu schützen seien. Man verweist darauf, dass die Summe der staatlichen Überwachungsmaßnahmen "nicht total erfasst und registriert werden" darf. Dazu kommt, dass die anonyme und pseudonyme Nutzung des Netzes Journalisten und Freiheitskämpfer in aller Welt "vor Verfolgung und Bedrohung" schützt.Dem kann man natürlich nicht widersprechen, doch die SPD übernimmt das gleich selbst: Denn an anderer Stelle widmet man sich der "im Internet begangenen Straftaten", dazu brauche es "technisch und personell hinreichend ausgestattete Strafverfolgungsbehörden".
SPD will Identifizierbarkeit
Mehr als das: "Wir werden deshalb auch die Plattformbetreiber verpflichten, die Voraussetzungen für eine grundsätzliche Identifizierbarkeit zu schaffen", schreiben die Sozialdemokraten. Man begründet das mit einem Vorgehen gegen Hasskriminalität, Betrug und andere Straftaten.Dagegen gibt es zwar nichts zu sagen, doch das Problem ist nicht nur der Widerspruch, sondern auch der Umstand, dass die SPD nicht näher ausführt, wie diese "grundsätzliche Identifizierbarkeit" aussehen soll.
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