SEK stürmt wegen Anzeige zu negativen Google-Bewertungen Wohnung

Internet, Browser, Stockfotos, Https, WWW, URL, HTTP, World Wide Web, URL-Leiste Kein Unternehmer will negative Bewertungen auf Google, so viel ist klar. Dagegen kann man vorgehen, etwa sein Angebot verbessern, antworten, bei Google eine Beschwerde einreichen oder zivilrechtlich dagegen vor­gehen. Ein Anwalt griff indes zur ... mehr...

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