KFZ-Kennzeichen-Scans: Bundesrat will umfassend erfassen & speichern
Aktuell bringt die Bundesregierung ein Vorhaben zum KFZ-Scanning auf den Weg, das automatisierte Lese-Systeme im öffentlichen Raum schaffen soll und wird dafür scharf kritisiert. Dem Bundesrat geht das Vorhaben aber absolut noch nicht weit genug.
Den Ländern geht die aktuell angestrebte Ausgestaltung der Kennzeichenerfassung laut heise aber nicht weit genug - unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen werden ähnliche Techniken seit Jahren eingesetzt, wurden aber teilweise vom Verfassungsgericht wieder einkassiert. Jetzt macht der Bundesrat Druck auf die Regierung, hier den angestrebten Rechtsrahmen trotzdem deutlich auszuweiten.
So wünschen sich die Länderchefs, dass Scan-Daten "für eine gewisse beschränkte Dauer gespeichert" werden dürfen, auch der "Abgleich in einem nicht automatisierten Verfahren" solle von der Regierung geprüft werden. Als Begründung für solche weitreichenden Überwachungsmaßnahmen sollen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat von gewisser Schwere" dienen. Außerdem sollen nur Informationen abgeglichen werden dürfen, die im Zusammenhang mit Ermittlungen bei schweren Straftaten erhoben wurden.
Siehe auch:
Dem Bundesrat gehen die Vorhaben zu Kennzeichenscannern nicht weit genug
Unter dem Kürzel AKLS, für Automatisierte Kennzeichen-Lese-Systeme, ist die Bundesregierung aktuell damit beschäftigt, die Möglichkeit zu einer weitreichenden Kennzeichenüberwachung im öffentlichen Raum im Recht zu verankern. Die Idee: Wird ein Fahrzeug beispielsweise wegen Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben, gleicht das System erfasste Kennzeichen ab. Das Bundesverfassungsgericht fordert dabei klar, dass erfasste Daten, die zu keinem Treffer führen, sofort gelöscht werden müssen.Den Ländern geht die aktuell angestrebte Ausgestaltung der Kennzeichenerfassung laut heise aber nicht weit genug - unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen werden ähnliche Techniken seit Jahren eingesetzt, wurden aber teilweise vom Verfassungsgericht wieder einkassiert. Jetzt macht der Bundesrat Druck auf die Regierung, hier den angestrebten Rechtsrahmen trotzdem deutlich auszuweiten.
So wünschen sich die Länderchefs, dass Scan-Daten "für eine gewisse beschränkte Dauer gespeichert" werden dürfen, auch der "Abgleich in einem nicht automatisierten Verfahren" solle von der Regierung geprüft werden. Als Begründung für solche weitreichenden Überwachungsmaßnahmen sollen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat von gewisser Schwere" dienen. Außerdem sollen nur Informationen abgeglichen werden dürfen, die im Zusammenhang mit Ermittlungen bei schweren Straftaten erhoben wurden.
Momentaufnahme
Der Bundesrat stellt in seiner Argumentation den Kampf gegen Schwerstverbrechen wie Terroranschlägen oder Amokläufen nach vorne. Hier sei ein manueller Datenabgleich, der nachträglich vorgenommen werden kann, das erstrebenswerte Mittel. Die Herausforderung für die Regierung ist es jetzt, einen gesetzgeberischen Weg zu finden, der den Wünschen der Länder nahe kommt, aber nicht gegen die Verfassung verstößt. Man darf sehr gespannt sein, wie dieses Tauziehen um öffentlich erhobene Daten endet.Siehe auch:
- KFZ-Kennzeichen: Hacker will trollen - doch das geht nach hinten los
- Ständige KFZ-Kennzeichenerfassung: Brandenburg fängt eine Klage
- Kfz-Kennzeichen-Scan: Verfassungsgericht sieht Grundrechtseingriffe
- Verfassungsbeschwerde gegen den Kennzeichen-Scan in Bayern
- KFZ-Kennzeichen werden bundesweit im großen Stil überwacht
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