KFZ-Kennzeichen-Scans: Bundesrat will umfassend erfassen & speichern

Aktuell bringt die Bundesregierung ein Vorhaben zum KFZ-Scanning auf den Weg, das automatisierte Lese-Systeme im öffentlichen Raum schaf­fen soll und wird dafür scharf kritisiert. Dem Bundesrat geht das Vor­ha­ben aber absolut noch nicht weit genug.

Dem Bundesrat gehen die Vorhaben zu Kennzeichenscannern nicht weit genug

Unter dem Kürzel AKLS, für Automatisierte Kennzeichen-Lese-Systeme, ist die Bun­des­re­gie­rung aktuell damit beschäftigt, die Möglichkeit zu einer weitreichenden Kenn­zei­chen­über­wa­chung im öffentlichen Raum im Recht zu verankern. Die Idee: Wird ein Fahrzeug bei­spiels­wei­se wegen Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben, gleicht das System erfasste Kenn­zei­chen ab. Das Bundesverfassungsgericht fordert dabei klar, dass erfasste Daten, die zu kei­nem Tref­fer füh­ren, sofort gelöscht werden müssen.

Den Ländern geht die aktuell angestrebte Ausgestaltung der Kennzeichenerfassung laut heise aber nicht weit genug - unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen werden ähnliche Techniken seit Jahren eingesetzt, wurden aber teilweise vom Verfassungs­gericht wieder einkassiert. Jetzt macht der Bundesrat Druck auf die Regierung, hier den angestrebten Rechtsrahmen trotzdem deutlich auszuweiten.

So wünschen sich die Länderchefs, dass Scan-Daten "für eine gewisse beschränkte Dauer gespeichert" werden dürfen, auch der "Abgleich in einem nicht automatisierten Verfahren" solle von der Regierung geprüft werden. Als Begrün­dung für solche weitreichenden Überwachungs­maßnahmen sollen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat von gewisser Schwere" dienen. Außerdem sollen nur Informationen abgeglichen werden dürfen, die im Zusammenhang mit Ermitt­lungen bei schweren Straftaten erhoben wurden.

Momentaufnahme

Der Bundesrat stellt in seiner Argumentation den Kampf gegen Schwerstverbrechen wie Terroranschlägen oder Amokläufen nach vorne. Hier sei ein manueller Datenabgleich, der nachträglich vorgenommen werden kann, das erstrebenswerte Mittel. Die Herausforderung für die Regierung ist es jetzt, einen gesetzgeberischen Weg zu finden, der den Wünschen der Länder nahe kommt, aber nicht gegen die Verfassung verstößt. Man darf sehr gespannt sein, wie dieses Tauziehen um öffentlich erhobene Daten endet.

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