Kamera-Überwachung: Notebooksbilliger soll 10 Mio. € Bußgeld zahlen
Die Datenschutzbeauftragte Niedersachsens hat ein hohes Bußgeld gegen den Elektronik-Händler Notebooksbilliger.de verhängt. Dieser sieht sich aber völlig zu Unrecht verurteilt und verlangt eine Aufhebung des Bußgeldbescheids.
10,4 Millionen Euro soll das Unternehmen zahlen. Das wäre die höchste Summe, die von der Behörde bisher verhängt wurde. Möglich ist dies durch die neuen Regelungen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die inzwischen Bußgelder vorsehen, die nicht nur eine symbolische Größenordnung darstellen. Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes sind hier möglich. Der Umsatz der betroffenen Firma liegt im oberen dreistelligen Millionen-Bereich.
Streitpunkt ist eine Kamera-Überwachung diverser Bereiche im Unternehmen. Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche der Belegschaft unterstünden einer Beobachtung, hieß es. Notebooksbilliger rechtfertigt dies damit, dass mit den Kameras der Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand nachverfolgt wird. Außerdem dienten die Aufnahmen dem Zweck, bei verschwundenen oder beschädigten Waren mehr zu der Ursache der Probleme herauszufinden. "Zu keinem Zeitpunkt war das Videosystem darauf ausgerichtet, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen", so eine Stellungnahme des Unternehmens.
"Bei Notebooksbilliger war die Videoüberwachung aber weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte beschränkt. Hinzu kam, dass die Aufzeichnungen in vielen Fällen 60 Tage gespeichert wurden und damit deutlich länger als erforderlich", so die Datenschützer. Behördenchefin Barbara Thiel ergänzte: "Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen." Betroffen gewesen seien auch Kunden, die sich beispielsweise in Sitzbereichen der Filialen länger aufgehalten haben.
Seitens des Unternehmens zweifelt man die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides auf verschiedenen Ebenen an. Denn die Höhe des Bußgeldes sei völlig unverhältnismäßig. "Es geht darum, ein möglichst abschreckendes Bußgeldregime in Sachen Datenschutz zu etablieren", so Unternehmens-Chef Oliver Hellmold.
Streitpunkt ist eine Kamera-Überwachung diverser Bereiche im Unternehmen. Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche der Belegschaft unterstünden einer Beobachtung, hieß es. Notebooksbilliger rechtfertigt dies damit, dass mit den Kameras der Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand nachverfolgt wird. Außerdem dienten die Aufnahmen dem Zweck, bei verschwundenen oder beschädigten Waren mehr zu der Ursache der Probleme herauszufinden. "Zu keinem Zeitpunkt war das Videosystem darauf ausgerichtet, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen", so eine Stellungnahme des Unternehmens.
Zu viel und zu lange
Bei der Behörde sieht man die Sache etwas anders. Wenn es beispielsweise um die Verhinderung von Diebstählen gehe, seien erst einmal mildere Mittel einzusetzen - wie beispielsweise stichprobenartige Taschenkontrollen am Feierabend. Eine Videoüberwachung sei rechtlich nur zulässig, wenn zeitlich begrenzt einem konkreten Verdacht nachgegangen würde."Bei Notebooksbilliger war die Videoüberwachung aber weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte beschränkt. Hinzu kam, dass die Aufzeichnungen in vielen Fällen 60 Tage gespeichert wurden und damit deutlich länger als erforderlich", so die Datenschützer. Behördenchefin Barbara Thiel ergänzte: "Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen." Betroffen gewesen seien auch Kunden, die sich beispielsweise in Sitzbereichen der Filialen länger aufgehalten haben.
Seitens des Unternehmens zweifelt man die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides auf verschiedenen Ebenen an. Denn die Höhe des Bußgeldes sei völlig unverhältnismäßig. "Es geht darum, ein möglichst abschreckendes Bußgeldregime in Sachen Datenschutz zu etablieren", so Unternehmens-Chef Oliver Hellmold.
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Christian Kahle
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