Krankschreibungen per Videochat sind bald dauerhaft möglich

Die Erleichterungen bei der Krankschreibung sollen mit weiteren gesetz­lichen Regelungen zu einer dauerhaften Möglichkeit werden. Insbe­sondere bei kleineren Problemen wird zukünftig niemand mehr in die Praxis eines Hausarztes laufen müssen.
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Videokonferenzen sind in den letzten Monaten in allen möglichen Bereichen plötzlich zum Standard geworden. Auch Kontakte zum Arzt sind so inzwischen möglich - wenn sie der ei­ge­ne lokale Mediziner denn anbietet. Zumindest die erste Krankschreibung über maximal sie­ben Tage kann ein Arzt demnach einfach ausstellen, wenn mit dem Patienten Kontakt über ei­nen Videochat bestand.

Das sollte vor allem die Zahl der Menschen deutlich reduzieren, die wegen kleinerer Leiden wie einer normalen Erkältung in den Wartezimmern sitzen und so unter Umständen das Risiko ei­ner Corona-Infektion steigen lassen. Erst wenn nach einer Woche keine Genesung ein­ge­tre­ten war, sollte der persönliche Besuch beim Arzt verpflichtend werden. Allerdings soll sich letzteres nun ändern, wenn die bisherige Sonderreglung in eine dauerhafte Ge­setz­es­form gegossen wird.

Mehr ist möglich

So geht es aus einem Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium hervor, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vor­liegt. Demnach soll die Erst­krank­schrei­bung und auch eine Fol­ge­be­schei­ni­gung mög­lich sein, wenn ausschließlich online Kontakt bestand. "Ins­be­son­de­re bei einfach gelagerten Er­kran­kungs­fäl­len und zur Vermeidung von In­fek­tio­nen über Wartezimmer sollte die Fest­stel­lung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Vi­deo­sprech­stun­de auch im Rahmen einer aus­schließ­li­chen Fernbehandlung erfolgen können", heißt es in dem Papier.

Die Änderung ist Bestandteil eines "Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege". Dieses soll nun rechtzeitig fertig werden, bevor die aktuelle Regelung zum Jah­res­en­de ausläuft. Dass nun auch die Verlängerung online erteilt werden kann, dürfte auch ein Ausdruck dessen sein, dass Ärzte nicht leichtfertig mit den neuen Möglichkeiten umgehen und einen Patienten zu einer persönlichen Untersuchung und Behandlung einbestellen, wenn dies sich als notwendig erweist.

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