Krankschreibungen per Videochat sind bald dauerhaft möglich
Die Erleichterungen bei der Krankschreibung sollen mit weiteren gesetzlichen Regelungen zu einer dauerhaften Möglichkeit werden. Insbesondere bei kleineren Problemen wird zukünftig niemand mehr in die Praxis eines Hausarztes laufen müssen.
Videokonferenzen sind in den letzten Monaten in allen möglichen Bereichen plötzlich zum Standard geworden. Auch Kontakte zum Arzt sind so inzwischen möglich - wenn sie der eigene lokale Mediziner denn anbietet. Zumindest die erste Krankschreibung über maximal sieben Tage kann ein Arzt demnach einfach ausstellen, wenn mit dem Patienten Kontakt über einen Videochat bestand.
Das sollte vor allem die Zahl der Menschen deutlich reduzieren, die wegen kleinerer Leiden wie einer normalen Erkältung in den Wartezimmern sitzen und so unter Umständen das Risiko einer Corona-Infektion steigen lassen. Erst wenn nach einer Woche keine Genesung eingetreten war, sollte der persönliche Besuch beim Arzt verpflichtend werden. Allerdings soll sich letzteres nun ändern, wenn die bisherige Sonderreglung in eine dauerhafte Gesetzesform gegossen wird.
Die Änderung ist Bestandteil eines "Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege". Dieses soll nun rechtzeitig fertig werden, bevor die aktuelle Regelung zum Jahresende ausläuft. Dass nun auch die Verlängerung online erteilt werden kann, dürfte auch ein Ausdruck dessen sein, dass Ärzte nicht leichtfertig mit den neuen Möglichkeiten umgehen und einen Patienten zu einer persönlichen Untersuchung und Behandlung einbestellen, wenn dies sich als notwendig erweist.
Das sollte vor allem die Zahl der Menschen deutlich reduzieren, die wegen kleinerer Leiden wie einer normalen Erkältung in den Wartezimmern sitzen und so unter Umständen das Risiko einer Corona-Infektion steigen lassen. Erst wenn nach einer Woche keine Genesung eingetreten war, sollte der persönliche Besuch beim Arzt verpflichtend werden. Allerdings soll sich letzteres nun ändern, wenn die bisherige Sonderreglung in eine dauerhafte Gesetzesform gegossen wird.
Mehr ist möglich
So geht es aus einem Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium hervor, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Demnach soll die Erstkrankschreibung und auch eine Folgebescheinigung möglich sein, wenn ausschließlich online Kontakt bestand. "Insbesondere bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über Wartezimmer sollte die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung erfolgen können", heißt es in dem Papier.Die Änderung ist Bestandteil eines "Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege". Dieses soll nun rechtzeitig fertig werden, bevor die aktuelle Regelung zum Jahresende ausläuft. Dass nun auch die Verlängerung online erteilt werden kann, dürfte auch ein Ausdruck dessen sein, dass Ärzte nicht leichtfertig mit den neuen Möglichkeiten umgehen und einen Patienten zu einer persönlichen Untersuchung und Behandlung einbestellen, wenn dies sich als notwendig erweist.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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