Debitel darf Kunden nach Kündigung nicht unter Vorwand kontaktieren
Die Verbraucherzentrale ist erfolgreich gegen eine Masche von Mobilcom-Debitel vorgegangen, kündigungswillige Kunden glauben zu lassen, dass sie nur mit telefonischen Bestätigungen aus ihrem Vertrag entlassen werden. Laut Verbraucherschützern war das Verhalten irreführend.
Denn wenn ein Kunde bei Mobilcom-Debitel seine schriftliche Kündigung angegeben hatte, meldete sich das Unternehmen unter dem, wie die Verbraucherzentrale schreibt "Vorwand", um noch weitere, angeblich offene Fragen zu klären: "Nachdem ein Verbraucher seinen Vertrag mit Mobilcom fristgerecht gekündigt und jede weitere Kontaktaufnahme, außer zur Vertragsabwicklung, untersagt hatte, meldete sich das Unternehmen wenige Tage später per Brief", so die Verbraucherschützer: "Der Verbraucher sollte sich melden, um noch einige Fragen rund um die Kündigung zu klären. Man würde ihm dann auch im Gegenzug die Kündigungsbestätigung zusenden. Mit einem solchen Schreiben versucht Mobilcom Debitel bewusst die Unsicherheit von Verbrauchern bezüglich ihrem Kündigungsrecht auszunutzen."
Sie bedarf auch, anders als das Mobilcom-Debitel suggerierte, keiner weiteren Bestätigung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte Mobilcom-Debitel daher ab und forderte das Unternehmen auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Eine Reaktion des Unternehmen erfolgte nicht, daher reichte die Verbraucherzentrale am Landgericht Kiel Klage ein und erhielt nun ein Anerkennungsurteil, das die Praxis untersagt (Urteil als PDF).
Siehe auch:
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
Kunden-Rückgewinnung
Kunden berichteten, dass die Gespräche im Grunde nur zur Rückgewinnung von Kunden genutzt wurden - unter anderem wurden neue Angebote unterbreitet und Vergünstigungen angeboten. Solche Anrufe sind aber nicht erlaubt, vor allem nicht, wenn der Kunde bereits die Kontaktaufnahme abgelehnt hat. Bei Kündigungen gilt zudem, dass sie sogenannte einseitige Rechtsgeschäfte sind. Damit ist eine Kündigung, sobald sie dem Unternehmen zugeht und sich der Kunde an gängige Regelungen wie zum Beispiel Fristen gehalten hat, rechtskräftig.Sie bedarf auch, anders als das Mobilcom-Debitel suggerierte, keiner weiteren Bestätigung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte Mobilcom-Debitel daher ab und forderte das Unternehmen auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Eine Reaktion des Unternehmen erfolgte nicht, daher reichte die Verbraucherzentrale am Landgericht Kiel Klage ein und erhielt nun ein Anerkennungsurteil, das die Praxis untersagt (Urteil als PDF).
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