Mobilcom-Debitel: Gericht kippt Verlängerungen länger als zwei Jahre
Der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel muss nach einem Urteil seine bisherige Praxis unterlassen, Kunden für vorzeitige Verlängerungen Vertragslaufzeiten von über 24 Monaten anzubieten. Eine Verlängerung über zwei Jahre hinaus ist demnach rechtswidrig.
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Geklagt hatte gegen die gängige Praxis bei Mobilcom-Debitel die Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein. Das Landgericht Kiel hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigt und die entsprechenden Klauseln in den AGB des Anbieters als rechtswidrig gekippt.
Im Gegenzug wird dann der bestehende Laufzeitvertrag noch einmal um 24 Monate verlängert. In den AGB hieß es dazu: "Der Teilnehmer und die Mobilcom-Debitel GmbH vereinbaren eine Laufzeit von weiteren 24 Kalendermonaten beginnend frühestens mit dem Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses." Gegen diesen Passus hatte sich die Verbraucherzentrale gewehrt, denn "das bedeutet eine Vertragsbindung über mehr als zwei Jahre. Das ist rechtswidrig", so die Expertin Kerstin Heidt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Kunden hatten sich über diese Regelung des Anbieters bei den Verbraucherschützern beschwert.
Daraufhin hatte man Klage beim Landgericht Kiel eingereicht.
Nun hat Mobilcom-Debitel die Klageforderung anerkannt. "Damit hat der Anbieter selbst eingeräumt, dass die Klausel eindeutig rechtswidrig ist", so Kerstin Heidt. Das Landgericht entschied dementsprechend am Donnerstag, dass die Klausel nicht mehr weiterverwendet werden darf.
Für Kunden, die eine solche Verlängerung abgeschlossen haben, gilt nun, dass die Vereinbarung über die Vertragslaufzeit infolge der rechtswidrigen Klausel unwirksam ist.
Der Kaufvertrag und die monatlichen Raten für das Smartphone sind in diesem Zusammenhang zwar nicht vorzeitig kündbar, aber man kann den Tarifvertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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Geklagt hatte gegen die gängige Praxis bei Mobilcom-Debitel die Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein. Das Landgericht Kiel hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigt und die entsprechenden Klauseln in den AGB des Anbieters als rechtswidrig gekippt.
Weitere 24 Monate
Es geht dabei um das Angebot von Mobilcom-Debitel, allen Kunden, die neben einem Mobilfunktarif auch ein Smartphone auf Raten gebucht haben, nach einem Jahr ein neues Gerät anzubieten.Im Gegenzug wird dann der bestehende Laufzeitvertrag noch einmal um 24 Monate verlängert. In den AGB hieß es dazu: "Der Teilnehmer und die Mobilcom-Debitel GmbH vereinbaren eine Laufzeit von weiteren 24 Kalendermonaten beginnend frühestens mit dem Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses." Gegen diesen Passus hatte sich die Verbraucherzentrale gewehrt, denn "das bedeutet eine Vertragsbindung über mehr als zwei Jahre. Das ist rechtswidrig", so die Expertin Kerstin Heidt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Kunden hatten sich über diese Regelung des Anbieters bei den Verbraucherschützern beschwert.
Zunächst abgemahnt
Das Verfahren zieht sich nun aber schon etwas hin. Bereits vor einem Jahr hatte die Verbraucherzentrale Mobilcom-Debitel wegen dieser Vertragsklausel abgemahnt. Der Anbieter hatte es daraufhin aber laut der Verbraucherzentrale abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben.Daraufhin hatte man Klage beim Landgericht Kiel eingereicht.
Nun hat Mobilcom-Debitel die Klageforderung anerkannt. "Damit hat der Anbieter selbst eingeräumt, dass die Klausel eindeutig rechtswidrig ist", so Kerstin Heidt. Das Landgericht entschied dementsprechend am Donnerstag, dass die Klausel nicht mehr weiterverwendet werden darf.
Für Kunden, die eine solche Verlängerung abgeschlossen haben, gilt nun, dass die Vereinbarung über die Vertragslaufzeit infolge der rechtswidrigen Klausel unwirksam ist.
Der Kaufvertrag und die monatlichen Raten für das Smartphone sind in diesem Zusammenhang zwar nicht vorzeitig kündbar, aber man kann den Tarifvertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
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