Dreiste Werbeanrufe: Mobilcom-Debitel muss deftiges Bußgeld zahlen
Die Bundesnetzagentur hat einen großen Mobilfunk-Provider abgestraft, weil dieser das Verbot von Werbeanrufen ohne Einwilligung der Verbraucher weitgehend missachtete: Mobilcom-Debitel muss jetzt ein ordentliches Bußgeld zahlen.
"Mobilcom hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde reagierte auf Beschwerden, die daraufhin bei ihr eingingen und untersuchte die Angelegenheit. In der Folge wurde nun ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro gegen das Unternehmen festgesetzt.
Im Kleingedruckten ihrer Mobilfunk-Verträge war zwar eine Zustimmungsregelung enthalten, die viele Kunden einfach unterzeichneten. Doch war diese ziemlich unverständlich formuliert. Insbesondere ging aus der Klausel nicht klar hervor, dass die Kunden neben Werbung zu Mobilcom auch Werbung einer großen Anzahl von Drittanbietern zu einer breiten Produktpalette zu erwarten hatten, hieß es.
Die Krönung des Ganzen lag dann aber darin, dass nach solchen Anrufen teilweise Vertragsabschlüsse unterstellt wurden, die der Kunde nie gewollt hatte. Plötzlich fanden sich Abos für Hörbücher und Zeitschriften, für Video-on-Demand-Dienste, Lizenzen für Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen auf der Rechnung wieder. Die Untersuchungen ergaben, dass hier Callcenter-Mitarbeiter die Bitte um Zusendung weiteren Informationsmaterials als Bestellung im System vermerkten.
Im Kleingedruckten ihrer Mobilfunk-Verträge war zwar eine Zustimmungsregelung enthalten, die viele Kunden einfach unterzeichneten. Doch war diese ziemlich unverständlich formuliert. Insbesondere ging aus der Klausel nicht klar hervor, dass die Kunden neben Werbung zu Mobilcom auch Werbung einer großen Anzahl von Drittanbietern zu einer breiten Produktpalette zu erwarten hatten, hieß es.
Abos untergeschoben
Darüber hinaus sorgte das Unternehmen nicht dafür, dass es einen ordentlichen Abgleich zwischen den verschiedenen Instanzen der Kundendatenbank in den einzelnen Callcentern gab. Das führte dazu, dass Kunden zwar den Werbekontakten durch das Unternehmen widersprachen, aber trotzdem weiterhin Anrufe von anderen Standorten erhielten - denn dort kam der Wunsch des jeweiligen Verbrauchers nie an.Die Krönung des Ganzen lag dann aber darin, dass nach solchen Anrufen teilweise Vertragsabschlüsse unterstellt wurden, die der Kunde nie gewollt hatte. Plötzlich fanden sich Abos für Hörbücher und Zeitschriften, für Video-on-Demand-Dienste, Lizenzen für Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen auf der Rechnung wieder. Die Untersuchungen ergaben, dass hier Callcenter-Mitarbeiter die Bitte um Zusendung weiteren Informationsmaterials als Bestellung im System vermerkten.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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