EuGH: YouTube ist nicht zur Herausgabe von IP-Adressen verpflichtet
Die Constantin Film Verleih GmbH hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe gegen Google einstecken müssen. Constantin hatte die Herausgabe von Nutzerdaten von YouTube-Konten verlangt, die Inhalte von Constantin veröffentlicht hatten.
Es geht dabei ganz konkret um die beiden Filme Parker und Scary Movie 5, die bereits 2013 und 2014 von YouTube-Nutzern in kompletter Länge auf die Video-Plattform hochgeladen wurden. Constantin hatte von Google gefordert, ihnen Auskünfte zu den Account-Inhabern weiterzugeben, sodass der Verleih direkt gegen die Uploader wegen Urheberrechtsverletzungen hätte vorgehen können. Unter anderem ging es dabei um die Herausgaben der Adressen. Google hatte sich allerdings geweigert und schließlich mitgeteilt, dass man von den entsprechenden Nutzern keine Postanschriften habe und dass Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie die IP-Adressen, mit denen die Accounts registriert und genutzt wurden, nicht preisgeben werde.
Nun erfolgte nach einem langwierigen Rechtsstreit ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH stellte sich auf die Seite von Google und stellte in dem Urteil klar, "dass der gewöhnliche Sinn des Begriffs Adresse nur die Postanschrift erfasst, das heißt den Wohnsitz oder den Aufenthaltsort einer bestimmten Person". Daraus folgten die Richter, dass sich die Richtlinie, die eine Herausgabe von Daten bei einer Urheberrechtsverletzung regelt (Auskunftsrecht), nicht auf E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse bezieht. Es gäbe in der Richtlinie keine Hinweise darauf, dass diese weiteren Daten als Adresse mitgemeint seien.
Der EuGH hat allerdings klargestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, einen weitergehenden Auskunftsanspruch einzuräumen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen betroffenen Grundrechten gewährleistet wird und der Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Mehr zum Thema Urheberrecht:
Nun erfolgte nach einem langwierigen Rechtsstreit ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH stellte sich auf die Seite von Google und stellte in dem Urteil klar, "dass der gewöhnliche Sinn des Begriffs Adresse nur die Postanschrift erfasst, das heißt den Wohnsitz oder den Aufenthaltsort einer bestimmten Person". Daraus folgten die Richter, dass sich die Richtlinie, die eine Herausgabe von Daten bei einer Urheberrechtsverletzung regelt (Auskunftsrecht), nicht auf E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse bezieht. Es gäbe in der Richtlinie keine Hinweise darauf, dass diese weiteren Daten als Adresse mitgemeint seien.
Google kann nicht verpflichtet werden
Daraus ergibt sich, dass Internetdienste nicht aufgrund der Richtlinie verpflichtet werden können, die IP-Adressen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern ihrer Nutzer herausgeben. Constantin kann somit die verantwortlichen Personen nicht zur Rechenschaft ziehen, da die Account-Daten in diesen Fällen unbekannt bleiben.Der EuGH hat allerdings klargestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, einen weitergehenden Auskunftsanspruch einzuräumen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen betroffenen Grundrechten gewährleistet wird und der Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Mehr zum Thema Urheberrecht:
Thema:
Videos zum Thema YouTube
- Ameela AC321: Preiswerter Einsteiger-Beamer mit Netflix im Test
- Dangbei N2 Mini: Beamer mit Streaming-Apps für kleines Geld im Test
- YouTube: Warum die Video-Synchronisierung eine schlechte Wahl ist
- Super Bowl 2024: YouTube lässt für NFL Sunday Ticket Vögel fliegen
- Invidious: Alternative Oberfläche für YouTube-Inhalte
Beliebte YouTube-Downloads
Beiträge aus dem Forum
-
YouTube übersetzt englische Titel auf deutsch
Paradise -
Youtube: "wichtige Benachrichtigungen" nerven
shadar.logoth -
feine Striche bei Youtube
blackY. -
Youtube lade Problem mit Firefox
Reteibeg -
Nach Systemupdate können keine herunter geladenen YouTube Videos abges
DON666 -
YouTube
pcfan -
Werbung bei Youtube
nobido -
Eigene Streamingseite programmieren (Youtube/Twitch)
GrauerStein -
Untertitel auf deutsch in YouTube
Candlebox -
Anmeldefenster bei Youtube blockieren
speedymalte
Interessante Links
Beliebt im Preisvergleich
- Multimedia-Player:
Neue Nachrichten
- Amazon Prime Day: Die Tages- und Blitzangebote im Vergleich
- Optionales Windows-11-Update mit neuer Wiederherstellung gestartet
- Neue Ikea-Smart-Home-Produkte aufgetaucht - das soll bald kommen
- Preis-Kracher im Vodafone-Netz: 70 GB Allnet-Flat für nur 9,99 Euro
- AMD bestätigt Probleme mit FSR-Treiber 26.6.2 auf vielen Windows-PCs
- Apple startet iOS 27 Beta 2 und zeigt, was Nutzer ab Herbst erwartet
- Samsung Galaxy Z Flip8, Fold8 & Fold8 Ultra: Infos zu Farben & Speicher
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen