Werner-Film: Constantin verliert Streit mit YouTube
Ein YouTube-Nutzer hat in diesem Jahr den vom Verleiher Constantin vertriebenen Film Werner Eiskalt auf der Videoplattform in sechs Sequenzen hochgeladen. Der zugehörige Rechtsstreit ist nun zu einem Ende gekommen.
Am heutigen Donnerstag lehnte das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz die von Constantin eingereichte Klage ab. Ursprünglich wollte der Filmverleiher auf diesem Wege an umfassende Informationen zu der Person kommen, die den Film auf YouTube hochgeladen hatte.
Der Film wurde vermutlich im Sommer dieses Jahres in einem Kino abgefilmt und kurze Zeit später über die Videoplattform von Google im Netz veröffentlicht. Da es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, wurde der Film auf das Verlangen des Verleihs kurze Zeit später wieder entfernt.
Anhaltspunkte für eine Gewinnerzielungsabsicht konnten die Richter den offiziellen Angaben zufolge nicht finden. Unter solchen Umständen wäre YouTube nämlich verpflichtet, Auskunft über die Identität des Uploaders zu erteilen. Dem Antrag auf einstweilige Verfügung sei folglich die Grundlage entzogen, heißt es.
Ein weiteres Rechtsmittel kann im Zuge des Eilverfahrens nicht mehr eingelegt werden. Allerdings besteht abgesehen davon die Möglichkeit, den Sachverhalt in einem Hauptsacheverfahren umfassend überprüfen zu lassen, berichtet der 'Stern'.
Der Film wurde vermutlich im Sommer dieses Jahres in einem Kino abgefilmt und kurze Zeit später über die Videoplattform von Google im Netz veröffentlicht. Da es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, wurde der Film auf das Verlangen des Verleihs kurze Zeit später wieder entfernt.
Anhaltspunkte für eine Gewinnerzielungsabsicht konnten die Richter den offiziellen Angaben zufolge nicht finden. Unter solchen Umständen wäre YouTube nämlich verpflichtet, Auskunft über die Identität des Uploaders zu erteilen. Dem Antrag auf einstweilige Verfügung sei folglich die Grundlage entzogen, heißt es.
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