O2 unterliegt im Roaming-Streit - Rückerstattungen werden gefordert
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gegen den Mobilfunkanbieter O2 erstritten. O2 hatte auch nach Abschaffung der Roaminggebühren in speziellen Alt-Tarifen weiter für das Roaming kassiert.
Nun sieht es so aus, dass O2 die zu unrecht kassierten Gebühren zurückzahlen muss, doch das muss nun das Landgericht München I festlegen. Das Landgericht hatte die Frage nach dem Umgang mit den Roaminggebühren an das EuGH weitergegeben. O2 hatte, anders als andere Mobilfunkanbieter in Deutschland, nach dem gesetzlichen Wegfall der Roamingkosten im Jahr 2017 nicht alle Verträge automatisch umgestellt. Laut dem EuGH hätte O2 nur Kunden in anderen Tarifen mit Auslandsgebühren belassen dürfen, die aktiv für den Verbleib in dem Alt-Vertrag eingetreten wären und nicht anders herum.
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Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen die EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen und erhob Klage. Das Verfahren vor dem Landgericht München I wird nach der Entscheidung des EuGH nun fortgeführt.
Die Verbraucherschützer erwarten nun eigentlich, dass Telefonica eine unverzügliche und unbürokratische Erstattung zu viel gezahlter Telefonkosten startet und das Verfahren in München eingestellt werden kann. Wie viele Kunden betroffen sind und wie hoch die Summe der laut EuGH zuviel bezahlten Gebühren ist, ist unbekannt.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
Aktive Umstellung der Verträge
Laut dem Verbraucherschutz gab es zahlreiche Kundenbeschwerden, da O2 es anders handhabte: Der Anbieter hatte 2017 im Internet darüber informiert, dass O2-Kunden nur dann von den neuen Roaming-Vorschriften profitieren könnten, wenn sie aktiv per SMS in diesen neuen Roaming-Tarif wechseln. "Diesen aktiven Wechsel sollten all jene Kunden vollziehen, die bis dahin keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters hatten", erläutern die Verbraucherschützer. Kunden, die das nicht taten, sahen sich teilweise mit höheren Kosten konfrontiert.Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen die EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen und erhob Klage. Das Verfahren vor dem Landgericht München I wird nach der Entscheidung des EuGH nun fortgeführt.
Die Verbraucherschützer erwarten nun eigentlich, dass Telefonica eine unverzügliche und unbürokratische Erstattung zu viel gezahlter Telefonkosten startet und das Verfahren in München eingestellt werden kann. Wie viele Kunden betroffen sind und wie hoch die Summe der laut EuGH zuviel bezahlten Gebühren ist, ist unbekannt.
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